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Absicherung: Von der Kranken­ver­si­che­rung bis zur Pfle­ge­ren­te.

Wie Sie Einkommen, Gesundheit und Familie finanziell schützen und welche Versicherungen dafür infrage kommen.


Private Kranken­ver­si­che­rung

Private Krankenversicherung

Neben der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung besteht in Deutschland auch die Möglichkeit, eine private Kranken­ver­si­che­rung (PKV) abzuschließen. Über eine Vielzahl an PKV-Tarifen ist es möglich, eine Gesundheitsversorgung zu wählen, die den eigenen Bedürfnissen entspricht.

Bei der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung sind Standardleistungen vorgegeben. Diese stellen zwar die „notwendige Basisversorgung“ sicher, hinterlassen aber in immer mehr Bereichen Leistungslücken. Zukünftige Leistungen können sich in der GKV also verändern, da sie aus dem Leistungskatalog gestrichen werden. Das geht bei der PKV nicht, hier sind die Leistungen des gewählten Tarifs garantiert.

Wer sich privat versichert, profitiert von besseren Leistungen und hat oft mehr Wahlmöglichkeiten bei Ärzten und Behandlungsmethoden. Insbesondere für Menschen mit hohen Ansprüchen an ihre medizinische Versorgung kann die PKV eine attraktive Option sein.

Wer kann sich privat ver­sichern?

Für den Wechsel in die Private Kranken­ver­si­che­rung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Angestellte: Ein Wechsel ist möglich, wenn das Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Diese wird jährlich angepasst und liegt 2026 bei 77.400 Euro.
  • Selbstständige und Freiberufler: Sie können unabhängig vom Einkommen eine PKV abschließen.
  • Beamte: Oft wird die Private Kranken­ver­si­che­rung bevorzugt, da es Zuschüsse/Beihilfe vom Dienstherrn gibt.
  • Studierende: Mit Beginn des Studiums besteht die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) befreien zu lassen und sich privat zu ver­sichern. Diese Entscheidung muss innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn getroffen werden.

Vergleich zur Gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung

Die Private Kranken­ver­si­che­rung funktioniert nach einem anderen Prinzip als die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung. Während die Beiträge in der GKV einkommensabhängig sind, richten sie sich in der PKV nach dem Alter bei Vertragsabschluss des Versicherten, seinem Gesundheitszustand und dem gewählten Tarif. Zudem basiert die PKV auf dem Kostenerstattungsprinzip: Versicherte begleichen zunächst die Rechnungen für ärztliche Leistungen selbst und reichen sie anschließend zur Erstattung bei ihrer Versicherung ein.

Ein weiterer Vorteil der PKV ist die Möglichkeit, Leistungen individuell an die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Dadurch kann ein umfangreicherer Versicherungsschutz beispielsweise beim Zahnersatz, Krankenhausaufenthalten, Krankentagegeld oder ambulanten Leistungen (z.B. Sehhilfen) gewählt werden, der über die Standardleistungen der GKV hinausgeht

Faktoren für den PKV-Beitrag und Alterungsrückstellungen

Die Beitragshöhe in der PKV wird individuell berechnet. Entscheidende Faktoren sind:

  • Alter beim Eintritt: Je früher man sich versichert, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge.
  • Gesundheitszustand: Vorerkrankungen können einen Risikozuschlag oder Leistungseinschränkungen nach sich ziehen.
  • Tarif: Ein umfassendes Leistungspaket kostet in der Regel auch mehr, sichert aber auch eine bessere Versorgung.
  • Selbstbeteiligung: Ein höherer Selbst­behalt im Leistungsfall reduziert die monatlichen Beiträge

Um PKV-Beiträge auch im Alter stabil zu halten, werden sogenannte Alterungsrückstellungen gebildet. Das bedeutet, dass während der Versicherungszeit ein Teil des Beitrags angespart wird, um spätere Kostensteigerungen abzufedern. Dies führt dazu, dass die Beitragsentwicklung im Ruhestand moderater ausfällt als vielfach angenommen.

Diese Rückstellungen werden von Beginn an aufgebaut, sodass Versicherte langfristig von einer finanziellen Entlastung profitieren können. Wer früh in die PKV eintritt, für den werden über viele Jahre Rücklagen gebildet, wodurch hohe Beitragssprünge im Alter vermieden werden. Das schafft langfristig eine kalkulierbare und stabile Beitragsstruktur.

Wichtige Leistungen der PKV

Ein bedeutender Vorteil der PKV sind die erweiterten Leistungen im Vergleich zur GKV. Versicherte können je nach Tarif eine bevorzugte medizinische Versorgung genießen, beispielsweise durch kürzere Wartezeiten bei Fachärzten oder eine freie Arztwahl. Zudem beinhaltet die PKV oft hochwertige Zusatzleistungen, wie eine bessere Unterbringung im Krankenhaus, etwa in einem Einzel- oder Zweibettzimmer, sowie eine bevorzugte Behandlung durch den Chefarzt.

Auch im Bereich der Zahnmedizin profitieren privat Versicherte: Hochwertige Zahnersatzmaßnahmen und moderne Behandlungsmethoden werden meist großzügiger erstattet als in der GKV. Darüber hinaus können alternative Heilmethoden wie Osteopathie oder Homöopathie in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Diese Vorteile ermöglichen eine individuell abgestimmte Gesundheitsversorgung, die den persönlichen Bedürfnissen entspricht.

Tarif- und Anbieterwahl

Die Wahl des passenden Tarifes und eines finanzstarken Versicherers ist entscheidend, um Leistungen zu bekommen, die den eigenen Bedürfnissen und dem verfügbaren Finanzbudget entsprechen. Ebenfalls ist zu beachten, dass eine Rückkehr in die GKV nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist – etwa, wenn das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt und das 55. Lebensjahr noch nicht erreicht wurde.

Insgesamt bietet die Private Kranken­ver­si­che­rung umfangreiche Vorteile und einen starken Gesundheitsschutz. Besonders für Menschen mit hohen Ansprüchen an medizinische Leistungen oder einem flexiblen Berufsstatus ist sie daher das Mittel der Wahl. Wer sich für eine PKV entscheidet, sollte vorab seine persönliche Situation genau analysieren und sich umfassend beraten lassen. So kann sichergestellt werden, dass alle Faktoren auch langfristig zu den Bedürfnissen des Versicherten passen.


Kranken­zusatz­ver­si­che­rung

Krankenzusatzversicherung

Individuelle Gesundheitsversorgung
Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung (GKV) hinterlässt in vielen Bereichen Leistungslücken. Patienten müssen beispielsweise für hochwertigen Zahnersatz hohe Eigenanteile zahlen, erhalten im Krankenhaus oft nur eine Mehrbettzimmer-Unterbringung und müssen auf viele Zusatzleistungen wie alternative Heilmethoden oder Sehhilfen verzichten.

Private Kranken­zusatz­ver­si­che­rungen schließen gezielt diese Lücken und ermöglichen eine bessere medizinische Versorgung. Versicherte können so ihre Gesundheitsleistungen individuell optimieren und aus verschiedenen Zusatzversicherungen für sie passende Leistungspakete wählen.

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen geringen Teil der Kosten für Zahnersatz und aufwendige Zahnbehandlungen. Wer Wert auf hochwertigen Zahnersatz, Implantate oder regelmäßige Prophylaxe legt, kann mit einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung die Eigenbeteiligung erheblich reduzieren.

Leistungen einer guten Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung:

  • Erstattung von Zahnersatz bis zu 100 % (Implantate, Kronen, Brücken)
  • Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigung (1–2 Mal jährlich)
  • Bezuschussung von kieferorthopädischen Behandlungen (auch für Erwachsene)

Krankenhauszusatzversicherung

Gesetzlich Versicherte werden in der Regel in Mehrbettzimmern untergebracht und von diensthabenden Ärzten behandelt. Eine Krankenhauszusatzversicherung bietet dagegen eine bessere Versorgung, indem sie Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer finanziert.

Wichtige Leistungen der Krankenhauszusatzversicherung:

  • Ein- oder Zweibettzimmer für mehr Ruhe und Komfort
  • Chefarztbehandlung oder Wahl eines Spezialisten
  • Möglichkeit, sich in Spezialkliniken oder Privatkliniken behandeln zu lassen

Kranken(haus)tagegeld

Wer länger krank ist oder ins Krankenhaus muss, muss mit finanziellen Einbußen rechnen. Vor allem Selbstständige oder Freiberufler profitieren von einer Zusatzabsicherung, da sie bei längeren Erkrankungen oft keinen gesetzlichen Einkommensersatz erhalten.
Unterschied zwischen beiden Versicherungen:

  • Krankentagegeldversicherung: Ergänzt das gesetzliche Krankengeld und sorgt dafür, dass Einkommenseinbußen durch längere Krank­hei­ten ausgeglichen werden
  • Krankenhaustagegeldversicherung: Zahlt für jeden Tag im Krankenhaus einen festen Geldbetrag, der beispielsweise für Zuzahlungen oder Verdienstausfälle genutzt werden kann.

Auslandskrankenversicherung

Wer ins Ausland reist, ist nicht automatisch über die gesetzliche Krankenkasse abgesichert. Die GKV übernimmt in der Regel nur die Kosten für medizinische Behandlungen innerhalb der EU und auch dort nur in begrenzter Höhe. In Ländern wie den USA oder der Schweiz können Krankenhauskosten schnell fünfstellige Beträge erreichen. Eine Auslandskrankenversicherung ist für alle sinnvoll, die regelmäßig verreisen, egal ob für Urlaubs- oder Geschäftsreisen. Oft sind Jahrespolicen bereits für unter 20 Euro erhältlich.

Wichtige Leistungen:

  • Weltweite Erstattung von Arzt- und Krankenhauskosten
  • Kostenübernahme für einen medizinischen Rücktransport nach Deutschland
  • Gültig für Urlaubsreisen, längere Auslandsaufenthalte oder Work & Travel

Pflegezusatzversicherung

Die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung deckt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Je nach Pflegegrad müssen Betroffene einen hohen Eigenanteil leisten. Mit einer Pflegezusatzversicherung kann diese Lücke geschlossen und das eigene Vermögen geschützt werden.

Wichtige Leistungen:

  • Monatliche Pflegegeldzahlungen, unabhängig von tatsächlichen Kosten
  • Erstattung von Pflegeheimkosten oder ambulanter Betreuung
  • Entlastung für Angehörige, die sonst finanziell einspringen müssten

Ambulante Zusatzversicherung 

Die GKV deckt viele ambulante Leistungen nur eingeschränkt ab. Sehhilfen, alternative Heilmethoden oder erweiterte Vorsorgeuntersuchungen müssen oft aus eigener Tasche gezahlt werden.

Typische Leistungen einer ambulanten Zusatzversicherung:

  • Zuschüsse für Brillen und Kontaktlinsen
  • Kostenübernahme für alternative Heilmethoden wie Osteopathie oder Homöopathie
  • Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen über den GKV-Standard hinaus

Per Baukasten zur individuellen Absicherung 

Private Kranken­zusatz­ver­si­che­rungen ermöglichen es gesetzlich Versicherten, ihre Gesundheitsversorgung gezielt zu verbessern – sei es durch besseren Zahnersatz, mehr Komfort im Krankenhaus oder finanzielle Sicherheit im Pflegefall.

Da die Leistungen und Tarife stark variieren, lohnt sich eine professionelle Beratung, um eine passende und preislich sinnvolle Zusatzversicherung zu finden. Eine sorgfältige Auswahl hilft dabei, langfristig die bestmögliche medizinische Versorgung zu sichern.


Berufs­unfähig­keitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Immer wieder weisen Verbraucherschützer darauf hin, dass die Berufs­unfähig­keitsversicherung neben der Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung überhaupt ist.

Der Verlust der Arbeitskraft ist ein existenzielles Risiko. Denn nicht mehr arbeiten können heißt, nichts zu verdienen. Materielle Not ist oft die Folge. Der Staat hilft im Ernstfall kaum - die gesetzliche Rentenversicherung zahlt allen ab 1961 Geborenen nur noch bei Erwerbsunfähigkeit eine Minirente.

Die Grundlagen

Wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall schon vor Erreichen des Rentenalters aus Ihrem Beruf aussteigen müssen, stehen Sie vor einem großen Problem: Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt allen ab 1961 Geborenen nur noch bei völliger Erwerbsunfähigkeit ihre Minirente .

Folge: Als Betroffener bekommen Sie nur dann die knappen staatlichen Leistungen, wenn Sie so gut wie gar nicht mehr arbeiten können. Wenn Sie theoretisch noch irgendeiner - auch schlechter bezahlten - Tätigkeit nachgehen könnten, gehen Sie leer aus.

Vor dem finanziellen Kollaps bei Unfall oder Krankheit müssen Sie sich also eigenverantwortlich schützen - am besten mit einer privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung. Doch welche Police ist die richtige? Was müssen Sie beim Vertragsabschluss beachten? Wie hoch soll im Ernstfall die Rente sein? Auf dieser Internetseite finden Sie erste Antworten.

Leistungsumfang

Rente bei Berufs­unfähig­keit
Die wichtigste Leistung der Berufs­unfähig­keitsversicherung ist die monatliche Rente - ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr arbeiten können.

Oft werden Versicherte nur teilweise berufsunfähig - volle Rentenleistungen gibt es daher bereits bei einer Berufs­unfähig­keit von weniger als 100 Prozent.

Der Versicherer hilft außerdem bei der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben, etwa beim behindertengerechten Umbau des Arbeitsplatzes, durch Einmalzahlungen bei Ende einer zeitlich begrenzten Berufs­unfähig­keit oder durch Assistance-Leistungen, die über die finanzielle Hilfen hinausgehen - etwa die Planung von Reha-Maßnahmen.

Finanzieller Schutz bei steigendem Bedarf
Durch Dynamisierung - also regelmäßige Erhöhung von Rentenansprüchen und Beiträgen - können Sie Ihren Berufs­unfähig­keitsschutz an steigende Lebenshaltungskosten und wachsenden Finanzbedarf anpassen.

Sofern beim Vertragsabschluss eine Nachversicherungsgarantie vereinbart wurde, können Sie den bestehenden Schutz zum Beispiel bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienerwerb ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, damit eine etwaige spätere BU-Rente Ihren gestiegenen finanziellen Bedürfnissen entspricht.

Für wen sinnvoll?

Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung brauchen nicht nur berufstätige Menschen. Um im Ernstfall einen sicheren Schutz zu haben, empfiehlt es sich auch für Schüler, Auszubildende, Hausfrauen und Studenten, eine Berufs­unfähig­keitsversicherung abzuschließen.

Wichtig hierbei: Sie sollten sich den Berufs­unfähig­keitsschutz sichern, solange Sie noch jung und gesundheitlich nicht beeinträchtigt sind. Versicherungsgesellschaften lehnen Anträge oft schon bei geringen Vorerkrankungen ab bzw. bieten Ihnen weniger günstige Konditionen an.

Risiko Berufs­unfähig­keit

Kaum jemand will sich in jungen Jahren mit dem Gedanken auseinandersetzen, den eigenen Beruf einmal nicht mehr ausüben zu können. Doch immerhin wird etwa jeder vierte Berufstätige noch vor Rentenbeginn berufsunfähig, sei es durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit. Informieren Sie sich also rechtzeitig über passende Vorsorgemaßnahmen!

Denn seit 01. Januar 2001 erhalten alle nach 1961 geborenen Berufstätigen im Fall der Berufs­unfähig­keit faktisch keine Zahlungen mehr aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Statt dessen wurde die Erwerbsminderungsrente eingeführt, auf die aber auch nur der Anspruch hat, der nicht einmal mehr drei Stunden täglich irgendeine Arbeit verrichten kann. Die staatlichen Hilfen sind zudem so niedrig bemessen, dass sie Sie und Ihre Familie keinesfalls vor dem finanziellen Absturz bewahren können.

Die Kosten

Umfassender Schutz, günstige Beiträge
Die Kosten einer Berufs­unfähig­keitsversicherung werden von verschiedenen Faktoren bestimmt - vom Leistungsspektrum des Versicherers und von Ihrem persönlichen Risiko, vorzeitig berufsunfähig zu werden.

Ein umfassender Berufs­unfähig­keitsschutz ist für Büroangestellte wegen ihres geringeren Gesundheitsrisikos günstiger als für Bauhandwerker oder Lehrer. Eine Police, die Leistungen nur bei völliger Erwerbsunfähigkeit vorsieht, ist für weniger Geld zu haben, als eine Versicherung, die bei Berufs­unfähig­keit sofort zahlt, selbst wenn man in einem anderen Beruf noch arbeiten könnte.

Berufs­unfähig­keitsvergleich

Nicht nur der Preis ist ausschlaggebend für die Entscheidung, welche die beste Berufs­unfähig­keitsversicherung für Sie ist. Auch die Versicherungsbedingungen sind von zentraler Bedeutung. Lassen Sie sich beraten: Insbesondere bei den Leistungen sollten sie genauestens prüfen lassen, welche Versicherung die für Sie richtige ist.

Aufgepasst!

Niedrige Beiträge sichern
Wenn Sie schon in jungen Jahren vorsorgen, sichern Sie sich günstige Beiträge und verhindern Leistungsausschlüsse wegen Vorerkrankungen. Die Angebote können Sie in Ruhe ver­gleichen.

Dabei sollten Sie nicht nur auf den Preis achten, sondern auch die Vertragsbedingungen im Auge haben: Statt eines Vertragsausschlusses für bestimmte Erkrankungen sollten Sie besser einen Beitragszuschlag akzeptieren und mit dem Versicherer schwarz auf weiß vereinbaren, dass der Mehrbetrag nach ausgeheilter Krankheit wieder wegfällt.

Ihr Beruf sollte auch während eines möglichen Erziehungsurlaubs Maßstab für die Anerkennung der Berufs­unfähig­keit bleiben, denn als Hausfrau bzw. -mann ist man nur beschränkt geschützt.

Nicht zu knapp kalkulieren
Ihr Vertrag sollte nicht zu früh auslaufen, denn vielfach wird man erst mit 50 Jahren berufsunfähig. Auch die Berufs­unfähig­keitsrente sollte nicht zu knapp bemessen sein, als Faustregel gilt: 75 Prozent des Nettoeinkommens mit 45 Jahren. Die Police sollte die Möglichkeit zur Höherversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorsehen, damit sich die Rente etwa bei späterer Heirat oder Geburt von Kindern problemlos anpassen lässt.

Wichtig: Gesundheitsfragen des Versicherers müssen immer wahrheitsgemäß beantwortet werden; bei Falschangaben droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

Der richtige Vertrag

Wie finde ich den richtigen Berufs­unfähig­keitsschutz? In Ruhe entscheiden

Wenn Sie sich entschlossen haben, Ihr persönliches Berufs­unfähig­keitsrisiko privat abzusichern, sehen Sie sich einer Vielzahl von Anbietern mit einer kaum überschaubaren Anzahl von Produkten und Tarifen und unterschiedlichsten Preisen und Leistungen gegenüber.

Die Entscheidung für eine konkrete Berufs­unfähig­keitsversicherung sollten Sie deshalb nicht vorschnell treffen. Der Online-Abschluss einer Berufs­unfähig­keitsversicherung ohne fachkundige Beratung ist nicht zu empfehlen - das Thema ist komplex, es gilt viele Details zu beachten.

Lassen Sie sich daher beraten, um Ihre persönliche Risikosituation zu analysieren und die Fülle der angebotenen Tarife zu ver­gleichen.


Grundfähigkeitsversicherung

Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung gehört zu den innovativen Vorsorgelösungen. Der Unterschied zur "klassischen" Berufs­unfähig­keitsversicherung: Es wird nicht geprüft, ob und inwieweit der Versicherte seinen Beruf noch ausüben kann. Der Versicherer leistet sofort, wenn man infolge von Krankheit oder Unfall bestimmte körperliche Grundfähigkeiten verliert.

Anspruch auf Rentenleistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung entsteht, wenn man nach ärztlicher Einschätzung mindestens zwölf Monate lang nicht in der Lage ist oder sein wird, eine der körperlichen Grundfähigkeiten der Stufe A oder drei Fähigkeiten der Stufe B auszuüben – das sehen die Vertragsbedingungen der Grundfähigkeitsversicherer in der Regel vor. Zu den Fähigkeiten der Stufe A gehören das Sehen, Sprechen, Hören und Gehen, der Gebrauch der Hände und die selbstständige Orientierung. Zur Stufe B zählen das Treppensteigen, Knien und Bücken, Sitzen, Stehen, Greifen, Bewegen der Arme, Heben und Tragen sowie Autofahren. Vor dem Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung prüft der Versicherer den Gesundheitszustand des Antragstellers mit einem Fragebogen ab, gegebenenfalls auch durch Nachfrage bei den behandelnden Ärzten.

Wegen der klar festgelegten Leistungsvoraussetzungen sind Streitigkeiten mit dem Versicherer selten. Trotzdem ist die Grundfähigkeitsversicherung kein vollwertiger Ersatz für einen echten Berufs­unfähig­keitsschutz, denn nicht alle möglichen Ursachen für Berufs­unfähig­keit, wie beispielsweise seelische Leiden, sind versichert. Die Grundfähigkeitsversicherung ist aber eine bezahlbare Alternative für alle, die sich einen vollwertigen Berufs­unfähig­keitsschutz nicht leisten wollen, denn die Beiträge zum Grundfähigkeitsschutz sind vergleichsweise günstig.


Einkommensabsicherung

Einkommensabsicherung

Die eigene Arbeitskraft dient den meisten Menschen als Basis ihres Lebensstandards. Sie sorgt für ein regelmäßiges Einkommen und stellt den Haushalt auf finanziell planbare Beine. Ohne Arbeitskraft – kein Einkommen und ohne Einkommen müssen Abstriche bezüglich einstiger Träume und erarbeiteten Lebensstandards gemacht werden. Kein Wunder also, dass auch Verbraucherschützer die Absicherung der Arbeitskraft als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt erachten.

Diese Empfehlung beruht unter anderem auf der Statistik, dass jeder Vierte im Laufe seines Erwerbslebens arbeitsunfähig wird. Viele davon längerfristig und so schwer, dass das Einkommen dauerhaft wegbricht. Der Einkommensmotor steht dann still. Dabei sind die Gründe, berufsunfähig zu werden nicht mehr an bestimmte Berufe, beispielsweise körperlich schwer arbeitende Menschen, gebunden. Hauptgründe sind mittlerweile psychische Erkrankungen (u.a. Burn-out, Depressionen) und Krebs, die völlig unabhängig des Berufes auftreten und für schwere Krankheitsverläufe sorgen.

Ein Ziel – viele Lösungen

Egal, ob durch eine schwere oder chronische Krankheit oder einen Unfall – die Erwerbstätigkeit aufgeben zu müssen, hat finanzielle Konsequenzen (für die gesamte Familie). Doch dieses Risiko kann abgesichert werden. Die Versicherer haben dafür unterschiedliche Produkte entwickelt, die je nach den persönlichen Voraussetzungen das Einkommen passgenau absichern können. Häufig wird dabei die Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU) angestrebt, die zu den leistungsstärksten Lösungen zählt. Aber selbst, wenn die BU, zum Beispiel aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen, nicht darstellbar ist, gibt es Alternativen. Dazu zählen vor allem die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU), eine Grundfähigkeitsversicherung (GF) oder auch die gezielte Absicherung Schwe­rer Krank­hei­ten (Dread Disease).

Lassen Sie sich ausführlich beraten, welcher Einkommensschutz für Sie die beste Lösung sein kann.


Risiko­lebens­ver­si­che­rung

Risikolebensversicherung

Mit dem Tod setzt sich wohl niemand gern auseinander. Wer andere zu versorgen hat (Kinder, Partner, Angehörige), sollte die möglichen finanziellen Folgen bedenken.

Die Risiko-Lebensversicherung zahlt im Todesfall unabhängig von der Laufzeit und der Höhe der eingezahlten Beiträge die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus.

Die Grundlagen

Große wirtschaftliche Schwierigkeiten drohen, wenn der Ernährer einer jungen Familie ausfällt. Die gesetzlichen Rentenansprüche, auch in der Hinterbliebenenversorgung, sind gering, wenn der Verstorbene noch keine langen Versicherungszeiten zurückgelegt oder bisher nur wenig eingezahlt hat.

Witwen- und Waisenrenten reichen selten aus, um die Familie nach dem Tod eines Elternteils zu versorgen. Besonders wenn Sie ein hohes Darlehen - etwa zur Baufinanzierung - aufnehmen, sollten Sie eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung abschließen. Im Ernstfall können Ihre Angehörigen dieses Darlehen dann mit der Versicherungsleistung der Risiko­lebens­ver­si­che­rung tilgen.

Für wen geeignet?

Wenn der Hauptverdiener einer Familie verstirbt, ist das für die Hinterbliebenen nicht nur eine persönliche Katastrophe, sondern oft auch ein finanzielles Desaster - etwa, weil Kredite fällig werden, die bei der Familiengründung aufgenommen wurden. Zumindest vor dem finanziellen Ruin kann eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung schützen.

Unverzichtbar für junge Häuslebauer
Besonders wichtig ist die Risiko­lebens­ver­si­che­rung für junge Familien mit einem oder mehreren Kindern, die ein Haus gebaut oder gekauft haben und deshalb über kaum finanzielle Reserven verfügen. Erzielen beide Ehepartner Einkommen, kann auch eine verbundene Risiko­lebens­ver­si­che­rung sinnvoll sein - sie zahlt beim Tod eines Partners dem Hinterbliebenen die volle Versicherungssumme. Gegenüber zwei separaten Policen sparen Sie auf diese Weise etwa zehn Prozent.

Darlehensabsicherung durch Restschuldversicherung
Eine spezielle Form der Risiko­lebens­ver­si­che­rung ist die Restschuldversicherung. Durch sie lässt sich genau die Summe absichern, die der Darlehensnehmer im Falle seines Todes noch schuldig ist. Dadurch ist gewährleistet, dass die Restschuld von den Hinterbliebenen im schlimmsten aller Fälle beglichen werden kann.

Leistungsumfang

Anders als eine Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung zahlt die Risiko­lebens­ver­si­che­rung nur, wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit stirbt. Aus diesem Grund sind Risiko­lebens­ver­si­che­rungen auch um ein Mehrfaches günstiger, als Policen mit Kapitalansammlung. Schon mit der ersten Beitragszahlung haben Sie Gewissheit, dass Ihre Familie im schlimmsten Fall gut abgesichert ist.

Preisvergleich ist besonders wichtig
Die Leistungen sind bei den verschiedenen Anbietern nahezu identisch - wenn der Versicherte stirbt, erhalten die Angehörigen den Betrag, der bei Vertragsschluss vereinbart worden ist. Endet der Vertrag zur Lebenszeit des Versicherten, werden keine Leistungen fällig.

Wegen der weitgehend gleichen Leistungen raten Experten deshalb, bei der Risiko­lebens­ver­si­che­rung besonders auf einen günstigen Preis zu achten. Als dreißigjähriger Nichtraucher bekommen Sie für einen Jahresbeitrag von weniger als 120 Euro bereits einen Risikoschutz über 150.000 Euro, die im Todesfall an Ihre Angehörigen ausgezahlt wird.

Gesundheitsprüfung

Mit der Unterzeichnung des Versicherungsantrags räumen Sie dem Versicherer in der Regel das Recht ein, die von Ihnen angegebenen Daten zum Gesundheitszustand beim Hausarzt oder anderen behandelnden Medizinern zu prüfen.

Wenn Sie zahlreiche oder schwere Vorerkrankungen mitbringen, verlangt der Versicherer unter Umständen einen Risikozuschlag auf den Beitrag oder lehnt den Antrag sogar ganz ab. Der Grund: das besondere Todesfallrisiko von Menschen mit schwereren Vorerkrankungen soll nicht auf die Gemeinschaft aller beim Unternehmen Versicherten abgewälzt werden.

Gesundheitsangaben werden geprüft und bewertet
Antragsteller, Versicherer und gegebenenfalls der Vermittler der Lebensversicherung erhalten jeweils eine Ausfertigung des Versicherungsantrags. Die Angaben zum Gesundheitszustand werden von einem Mediziner des Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­mens bewertet.

Wenn keine Auffälligkeiten vorliegen, wird der Versicherungsschein ausgestellt und dem Antragsteller zugeschickt. Mit der Zustellung der Police kommt der Lebensversicherungsschutz dann rechtlich zustande.

Einzel- oder Partnervertrag?

Einige Versicherungsgesellschaften bieten nicht nur Kapital-, sondern auch Risiko­lebens­ver­si­che­rungen auf verbundene Leben an. Eine Lebensversicherung auf verbundene Leben versichert zwei oder mehr Per­sonen in einem einzigen Vertrag. Stirbt einer der Versicherten, wird die Todesfallleistung an den oder die Überlebenden ausgezahlt.

Dies kann vor allem für Eheleute sinnvoll sein - aber auch für Geschäftspartner, die ein gemeinsames Unternehmen betreiben, damit gemeinsam eingegangene finanzielle Verpflichtungen nach dem Tod des Partners getilgt werden können, ohne dass der Verbleibende in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

Umwandlung möglich

Die Umwandlung in eine Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung

Die meisten Lebensversicherer gewähren ihren Kunden das Recht, eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung innerhalb der ersten zehn Jahre nach Abschluss in eine Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung umzuwandeln. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist bei der Umstellung in der Regel nicht notwendig. 

Wer zusätzlich finanziell für sein Alter vorsorgen möchte, kann von diesem Umtauschrecht Gebrauch machen. Nach Ende des Vertrages gibt es dann außerdem Geld - die vertragliche Ablaufzahlung inklusive Garantieverzinsung und zusätzlicher Überschussbeteiligung.

Mit der Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung erreichen Sie deshalb gleich zwei Vorsorgeziele - Risikoschutz für Ihre Familie und eine gute Rendite für Ihr Gespartes.


Schwe­re Krank­hei­ten

Schwere Krankheiten

Dread-Disease: Finanzieller Schutz bei schweren Krank­hei­ten 

Eine ernste Krankheit kann Ihre finanzielle Zukunftsplanung über den Haufen werfen. Die Dread-Disease-Versicherung zahlt bei schwerer Krankheit sofort die volle Versicherungssumme. Sie bestimmen selbst, welche Gesundheitsrisiken Sie in Ihrem Dread-Disease-Vertrag ver­sichern wollen.

Sparangebote und Premiumtarife
Spartarife zahlen nur bei den wichtigsten Krank­hei­ten wie Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt, Erblindung und Sprachverlust. Umfassende Dread-Disease-Angebote leisten auch bei selteneren Gesundheitsstörungen wie etwa Bauchspeicheldrüsenentzündung, Multipler Sklerose und chronischer Muskelschwäche, außerdem nach Organtransplantationen, schweren Verbrennungen und Bypassoperationen. Mit dem richtigen Vertrag ver­sichern Sie bis zu 55 Krank­hei­ten.

Dread-Disease-Vertrag oder Berufs­unfähig­keitsversicherung?
Anders als die Berufs­unfähig­keitsversicherung zahlt die Dread-Disease sofort die volle Vertragssumme, sobald eine schwere Erkrankung eintritt. Die Berufs­unfähig­keitsversicherung zahlt die vereinbarte Monatsrente erst dann, wenn Sie tatsächlich nicht mehr arbeiten können.

Vorteil des echten Berufs­unfähig­keitsschutzes: Sie bekommen die Rente, egal welche Erkrankung zur Berufs­unfähig­keit führt. Auch seelische Störungen, Gelenkverschleiß oder Kreislauferkrankungen sind in der Berufs­unfähig­keitsversicherung mitversichert.


Pfle­ge­ren­te

Pflegerente

Private Pfle­ge­ren­te schließt Ihre Vorsorgelücke 

Die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung deckt die tatsächlichen Pflegekosten oft nur zum Teil. Als Pflegebedürftiger zahlen Sie nicht selten hunderte oder sogar tausende Euro selbst dazu. Mit einer privaten Pfle­ge­ren­te können Sie sich gegen dieses Risiko wirksam schützen. Das Modell ist einfach: Ab Vertragsbeginn leisten Sie einen monatlichen Versicherungsbeitrag. Sobald Sie pflegebedürftig werden, erhalten Sie vom Versicherer jeden Monat die vereinbarte Pfle­ge­ren­te.

Über die Pfle­ge­ren­te können Sie frei verfügen
Private Pfle­ge­ren­te bekommen Sie immer zusätzlich zur gesetzlichen Versorgung. Sie können frei über das Geld verfügen und davon beispielsweise Ihren persönlichen Eigenanteil im Pflegeheim finanzieren oder Angehörige entlohnen, von denen Sie in den eigenen vier Wänden versorgt werden. Volle Pfle­ge­ren­te bekommen Sie bei Pflegegrad 5, in niedrigeren Pflegegraden erhalten Sie je nach Anbieter und Tarif anteilige Leistungen. Denken Sie daran: Je jünger Sie in die private Pfle­ge­ren­te einsteigen, desto günstiger ist der Monatsbeitrag.