Von der ersten Finanzierung über Bausparen bis zum Umbau: was bei Kauf, Bau und Finanzierung einer Immobilie wichtig ist.

Eine Immobilie als Investment bringt viele Vorteile mit sich. Als sicherer und beständiger „Sachwert“ spricht man häufig auch vom sogenannten „Betongold“. Für jedes Portfolio ist es empfehlenswert auch einen bestimmten Anteil in Immobilien zu investieren. Durch diese Diversifikation reduziert sich das gesamte Risiko der Geldanlage. Da nicht jeder das Kapital oder den Wunsch aufbringen kann oder möchte, um ein Haus oder eine Wohnung direkt zu erwerben, stehen Interessenten weitere Möglichkeiten zur Verfügung, in Immobilien indirekt zu investieren. Dabei sind einige Besonderheiten zu beachten:
Eigene Immobilie bewohnen/vermieten
Die selbstgenutzte Immobilie verbessert in der Regel nicht nur die Lebens- und Wohnqualität, sie eignet sich auch als Altersvorsorge. Ist das Haus oder die Eigentumswohnung einmal abbezahlt, erhöht sich das frei verfügbare Einkommen, da die monatliche Kreditbelastung wegfällt und auch keine Mietzahlungen zu tätigen sind. Natürlich sind vor dem Erwerb einige Hürden zu meistern. Es braucht genügend Eigenkapital, eine solide Einkommenssituation, um die Kreditfähigkeit und spätere Rückzahlung sicherzustellen und schließlich ein geeignetes Objekt in gewünschter Lage.
Wer die erworbene Immobilie nicht selbst nutzen möchte, kann diese als Kapitalanlage auch vermieten und so regelmäßige Einnahmen erzielen. Hier sollten die Mieteinnahmen die Belastung durch Kredittilgung und Instandhaltung der Immobilie deutlich übersteigen. Vorab zu klären ist außerdem, ob die Lage bei Mietern gefragt ist, wie das Mietniveau in der Gegend allgemein ist und ob gesetzliche Vorgaben (z.B. Mietendeckel) zu beachten sind.
Immobilienfonds
Anleger können an den Preissteigerungen von Immobilien auch indirekt partizipieren. Zum Beispiel über Fonds. Hierbei investiert das Fondsmanagement in rentable Objekte und erzielt für die Anleger eine möglichst hohe Rendite. So kann man auch mit kleineren Beträgen, die in den Fonds fließen, am Immobilienmarkt investieren. Zu unterscheiden sind hier offene und geschlossene Immobilienfonds.
Bei offenen Immobilienfonds (OIFs) wächst das Fondsvermögen stetig mit neuen Anlegergeldern. Die Fondsanteile sind sehr liquide und können in der Regel jederzeit gekauft oder verkauft werden. Es entstehen Fondskosten für die Verwaltung, einen Ausgabeaufschlag und das Management.
Bei einem geschlossenen Immobilienfonds ist die Investitionssumme vorab definiert. Zum Beispiel, um ein bestimmtes Projekt (z.B. Einkaufszentrum, Hotel, Senioren- oder Pflegeheime) zu finanzieren. Gelder von interessierten Anlegern werden „eingesammelt“, bis die Investitionssumme erreicht ist. Dann wird der Fonds geschlossen und die Anleger erhalten eine jährliche Rendite. Ein geschlossener Fonds hat eine feste Laufzeit und in der Regel eine Mindestanlagesumme.
Crowdinvesting
Eine weitere, noch relativ neue Alternative, in Immobilien zu investieren, ist Crowdinvesting. Dabei stellen Unternehmen ihre Immobilienprojekte auf Online-Plattformen vor, um eine Masse an Anlegern („Crowd“) zu gewinnen. Diese können sich, im Vergleich zu einem geschlossenen Immobilienfonds, beim Crowdinvesting oft schon mit kleineren Beträgen an konkreten Projekten beteiligen. Im Gegenzug erhalten Anleger eine Rendite und gegebenenfalls eine Erfolgsbeteiligung.
Die Renditechance beim Crowdinvesting ist hoch, aber ebenso das Risiko. Privatanleger stellen nur einen kleinen Teil des Gesamtinvestments und werden im Fall einer Pleite auch nachrangig behandelt. Das bedeutet, dass aus einer möglichen Insolvenzmasse zunächst die großen Finanzierer wie Banken und Projektentwickler bedient würden.
Immobilienaktien/ -anleihen
Über Aktien von Immobiliengesellschaften können Anleger ebenfalls an der Preisentwicklung des Immobilienmarktes partizipieren. Die Segmente sind dabei vielfältig. Aktien können beispielsweise von großen Bauingenieurfirmen, Immobilienmaklern, Wohnungsbaugesellschaften oder professionellen Hausverwaltungen gekauft werden. Sie alle agieren an verschiedenen Stellen des Immobilienmarktes.
Immobilien- oder Hypothekenanleihen sind fest verzinsliche Wertpapiere, die oft durch Grundpfandrechte besichert sind. Diese Schuldverschreibungen werden – im Gegensatz zu Aktien, die Eigenkapital des jeweiligen Immobilienunternehmens darstellen – als Fremdkapital bilanziert.

Bausparen ermöglicht die langfristige Finanzierung von Wohneigentum bzw. dessen Sanierung und Ausbau. Ein Bausparvertrag wird über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen und unterteilt sich dabei in die Anspar- und Darlehensphase. Das Prinzip ist einfach. Die Sparbeiträge aller Bausparer fließen in einen gemeinsamen Topf der jeweiligen Bausparkasse, der von ihr verwaltet wird. Dafür erhält der Bausparer eine Guthabenverzinsung, die jedoch meist niedriger ausfällt als bei anderen Sparformen (z.B. Tages- oder Festgeld). Erreicht der Bausparer mit seinen Beiträgen ein bestimmtes Guthaben (in der Regel 40 bis 50 Prozent der vereinbarten Darlehenssumme) und erfüllt die Mindestansparzeit (in der Regel 7 bis 10 Jahre), wird sein Vertrag „zuteilungsreif“. Das bedeutet, der Kredit kann in Anspruch genommen werden, das angesparte Guthaben dient dann als Eigenkapital. Die Voraussetzungen für die Zuteilungsreife variieren zwischen den Bausparkassen.
Es beginnt die Darlehensphase zu dem Zinssatz, der bereits bei Abschluss des Bausparvertrages festgelegt wurde. Das schafft Planungssicherheit bezüglich der Finanzierungskonditionen. Steigt das Zinsniveau während der Ansparphase, so ist der Bausparer davon nicht betroffen. Er profitiert vom vereinbarten Zinsniveau in seinem Vertrag. Gleiches gilt aber auch, wenn die Zinsen weiter fallen. Er ist dann ebenfalls an die vertraglich vereinbarten Zinssätze gebunden, die im Vergleich zum aktuellen Marktniveau dann höher sind.
Der Kredit aus einem Bausparvertrag muss für sogenannte wohnwirtschaftliche Zwecke (Haus-/ Wohnungskauf, Hausbau, Modernisierung, Ausbau etc.) verwendet werden. Wird der Kredit doch nicht in Anspruch genommen, ist das angesparte Guthaben (nach 7 Jahren) frei verwendbar.
Staatliche Förderungen
Der Staat fördert Bausparen, beispielsweise über die Wohnungsbauprämie. Voraussetzung: Es wird regelmäßig in den Bausparvertrag eingezahlt und das zu versteuernde Einkommen beträgt Stand 2021 maximal 35.000 Euro (70.000 Euro bei Verheirateten). Gefördert werden seit 2021 pro Jahr maximal 700 Euro (1.400 € bei Verheirateten). Bausparen kann auch für vermögenswirksame Leistungen durch den Arbeitgeber genutzt werden (Arbeitnehmersparzulage). Auch eine Riester-Förderung ist möglich.

Eine Bau- bzw. Immobilienfinanzierung ermöglicht es, den Traum von Wohneigentum zu realisieren. Das Darlehen ist zweckgebunden und dient zum Bau, Kauf, Modernisierung oder Sanierung eines Hauses oder einer Wohnung. Die Rückführung des Kredites erfolgt in monatlichen Raten, bestehend aus Tilgung und Zins.
Die häufigste Darlehensform bei einer Baufinanzierung ist das Annuitätendarlehen. Hier bleibt die monatliche Rate über die gesamte Laufzeit konstant, was Planungssicherheit schafft. Die Zusammensetzung der Annuität (Rate) verschiebt sich im Laufe der Zeit. Anfangs ist der Zinsanteil höher und es wird relativ wenig vom Darlehen getilgt. Diese Gewichtung ändert sich stetig, so dass am Ende der Laufzeit der Tilgungsanteil immer höher und der Zinsanteil niedriger wird.
Wichtige Kriterien bei einer Baufinanzierung

Wenn die Zinsbindung einer Baufinanzierung ausläuft, endet damit meist auch die erste Finanzierungsphase. Jetzt stellt sich die Frage, wie es weitergeht: Die Restschuld bleibt bestehen – und muss über eine Anschlussfinanzierung weiterfinanziert werden. Wer sich frühzeitig mit seinen Möglichkeiten beschäftigt, kann viel Geld sparen und sich langfristig günstige Zinsen sichern.
Bei einer Anschlussfinanzierung handelt es sich um die Fortsetzung eines bestehenden Immobilienkredits nach Ablauf der Zinsbindung. Die ursprüngliche monatliche Rate ändert sich in der Regel – je nach neuem Zinssatz. Der neue Kredit kann entweder beim bisherigen Kreditgeber oder bei einer anderen Bank abgeschlossen werden.
Entscheidend ist: Die Anschlussfinanzierung muss nicht automatisch dort erfolgen, wo der erste Kredit abgeschlossen wurde. Wer die Zinssituation am Markt aktiv beobachtet und Angebote vergleicht, kann unter Umständen mehrere Tausend Euro sparen.
Je nach persönlicher Situation und Marktlage kommen drei Modelle infrage:
1. Prolongation – einfach, aber oft teurer
Bei der Prolongation verlängern Kreditnehmer den bestehenden Vertrag bei ihrer aktuellen Bank. Das ist unkompliziert und erfordert meist keine neuen Unterlagen. Der Nachteil: Die Bank hat keinen Wettbewerbsdruck – und die Konditionen sind oft schlechter als bei einem Neuabschluss. Wer diese Variante wählt, sollte das Zinsangebot kritisch prüfen und gegebenenfalls verhandeln.
2. Forward-Darlehen – heute sichern, morgen nutzen
Mit einem Forward-Darlehen können sich Kreditnehmer schon mehrere Jahre im Voraus einen festen Zinssatz für die Anschlussfinanzierung sichern – oft bis zu fünf Jahre im Voraus. Das ist besonders attraktiv, wenn steigende Zinsen erwartet werden. Der Vorteil: langfristige Planungssicherheit. Der Nachteil: Je länger die Vorlaufzeit, desto höher der Zinsaufschlag. Wer diese Option in Erwägung zieht, sollte mehrere Angebote einholen und genau kalkulieren.
3. Umschuldung – oft die günstigste Lösung
Bei einer Umschuldung schließen Kreditnehmer einen neuen Kredit bei einer anderen Bank ab und lösen damit die Restschuld des alten Darlehens ab. Das lohnt sich vor allem dann, wenn andere Banken deutlich bessere Konditionen bieten. Allerdings ist der Aufwand größer: Es wird eine neue Bonitätsprüfung nötig, die Grundschuld muss übertragen oder neu eingetragen werden, und Kosten für Notar und Grundbuch fallen an. Dennoch ist die Umschuldung oft die wirtschaftlich sinnvollste Lösung – vor allem bei hohen Restschulden und großen Zinsunterschieden.
Nach § 489 BGB haben Kreditnehmer das Recht, ihr Darlehen zehn Jahre nach vollständigem Empfang des Kreditbetrags mit einer Frist von sechs Monaten zu kündigen – unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Laufzeit. Dieses Sonderkündigungsrecht kann besonders attraktiv sein, wenn die aktuellen Zinsen deutlich günstiger sind als bei Vertragsabschluss. Wer rechtzeitig plant, kann diesen rechtlichen Spielraum nutzen, um auf ein günstigeres Angebot zu wechseln – ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Je früher man sich mit der Anschlussfinanzierung beschäftigt, desto besser. Empfehlenswert ist es, spätestens 12 Monate vor Ablauf der Zinsbindung aktiv zu werden. Noch mehr Zeit verschafft ein Forward-Darlehen. Ein Angebotsvergleich lohnt sich dabei immer – selbst, wenn man am Ende bei der bisherigen Bank bleibt.

Wenn das Zuhause energetisch saniert wird – etwa mit neuer Dämmung, effizienten Fenstern oder einer Wärmepumpe – spart das nicht nur Heizkosten, sondern schont auch die Umwelt. Doch nicht nur Effizienz ist ein Grund zur Sanierung – auch ältere Gebäude benötigen Modernisierungsmaßnahmen oder Anpassungen an die älter werdenden Bewohner.
Der Staat unterstützt solche Baumaßnahmen durch attraktive Förderprogramme. Staatliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite helfen, die Investition planbar und wirtschaftlich zu gestalten.
Diese Fördermöglichkeiten sollten Immobilienbesitzer kennen:
Bei Einzelmaßnahmen an Fassade, Dach, Kellerdecke oder Fenstern erhalten Privatpersonen 15 % Zuschuss auf die Kosten. Legt man einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vom Energieberater vor, steigt die Förderung auf 20 % – und die maximale Fördersumme pro Wohnung von 30.000 € auf 60.000 €. Gerade wenn man gezielt Schwachstellen isolieren will (zum Beispiel Fensterflächen mit schlechtem Wärmeschutz), lässt sich so effizient und kostendämpfend sanieren.
Für Bestandsheizungen, die älter als zwei Jahre sind (bei fossilen Brennern bis zu zwanzig Jahre), fördert das BAFA sowohl den hydraulischen Abgleich als auch den Austausch ineffizienter Pumpen, Rohrleitungsdämmung oder moderne Regelungstechnik mit 15 %/20 % Zuschuss. Solche Maßnahmen helfen, vorhandene Technik besser auszunutzen, wodurch sowohl die Heizkosten als auch der Energieverbrauch sinken.
Privathaushalte, die ihre alte Heizung gegen eine Wärmepumpe, Biomasseanlage oder Solarthermie tauschen, profitieren von Förderungen durch BAFA und KfW. Die KfW-Zuschussvariante 458 deckt bis zu 70 % der Kosten, maximal 30.000 €, ab. Für Haushalte mit geringem Einkommen (≤ 90.000 €/Jahr) stehen zudem zinsgünstige KfW-Kredite zur Verfügung. So lässt sich die Umstellung auf klimafreundliches Heizen finanziell attraktiv gestalten.
Wer das ganze Haus energetisch modernisiert und unter Effizienzhaus-Standards wie 55 oder 40 saniert, kann einen Kredit bis 150.000 € beantragen – mit einem Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 45 %. Bei Nutzung erneuerbarer Energien (EE-Klasse) erhöht sich der Bonus zusätzlich. Außerdem gibt es bis zu 10.000 € Zuschuss für die Fachplanung und Baubegleitung. Dieser umfassende Ansatz lohnt sich bei großem Sanierungsbedarf und zukunftsweisendem Energiesparziel.
BEG-Programme setzen oft den Nachweis eines geprüften Energieberaters voraus – dieser begleitet Planung und Bau und sorgt für Förderfähigkeit. Dafür gewährt die KfW bis zu 10.000 € Förderung, das BAFA unterstützt ebenfalls. Das lohnt sich besonders bei komplexen Sanierungen: besser durchdacht, rechtssicher, förderkonform.
Das KfW-Programm 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ unterstützt Maßnahmen, die Barrieren im Wohnraum abbauen und den Einbruchschutz erhöhen – etwa durch Treppenlifte, bodengleiche Duschen oder automatische Türsysteme. Dieser zinsgünstige Kredit (ab effektivem Jahreszins) ermöglicht eine Finanzierung von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit, unabhängig vom Alter der Bewohner.
Darüber hinaus bietet die KfW mit dem Programm 455 B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ direkte Förderungen für Einzelmaßnahmen, bei denen Barrieren nachhaltig gesenkt werden: das sind 10 % der förderfähigen Kosten bis maximal 2.500 Euro, oder 12,5 % bis zu 6.250 Euro, wenn ein „Standard Alters¬gerechtes Haus“ erreicht wird.
Gefördert werden etwa:
Durch die Kombination von energetischer Sanierung und altersgerechtem Umbau lassen sich sowohl Wohnkomfort als auch Fördersumme maximieren. Fachliche Begleitung sichert zudem die Förderfähigkeit – und treibt die Zukunftssicherheit der Immobilie voran.