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Erbschaftsteuer-Rechner


Was vom Erbe bleibt.

Wie viel Erbschaft- oder Schenkungsteuer fällt an, und was bleibt am Ende bei Ihnen? Unser Rechner zeigt es Ihnen in wenigen Sekunden. Er berücksichtigt die Freibeträge 2026 nach Verwandtschaftsgrad, das steuerfreie Familienheim, vermietete Wohnimmobilien, Hausrat und Schenkungen der letzten zehn Jahre.

Sie sehen dabei nicht nur eine Zahl, sondern jeden Rechenschritt mit der passenden Vorschrift aus dem Erbschaftsteuergesetz. So erkennen Sie genau, wo Freibeträge greifen und wo Steuer entsteht.

Wie groß der Unterschied sein kann, zeigt unser Beispiel unter dem Rechner. Dasselbe Erbe kostet einmal 57.750 € Steuer und einmal nichts.

Rechtsstand: September 2026


So rechnet der Rechner.

Die Erbschaftsteuer ergibt sich in vier Schritten. Zuerst bestimmt der Verwandtschaftsgrad die Steuerklasse. Dann wird der Wert des Erbes ermittelt: alles Vermögen abzüglich Schulden und steuerfreier Anteile wie dem selbst bewohnten Elternhaus. Davon wird der persönliche Freibetrag abgezogen. Auf den verbleibenden Betrag wird der Steuersatz der jeweiligen Steuerklasse angewendet.

Beispiel: Das Elternhaus macht den Unterschied.
Eine Tochter erbt von ihrer Mutter ein Haus im Wert von 500.000 € und ein Depot mit 300.000 €. Nach Abzug der Pauschale für Bestattung und Nachlassabwicklung von 15.000 € und ihres Freibetrags von 400.000 € bleiben 385.000 € steuerpflichtig. Bei 15 % sind das 57.750 € Erbschaftsteuer.

Zieht die Tochter selbst in das Haus ein und wohnt dort mindestens zehn Jahre, bleibt das Haus bei bis zu 200 m² Wohnfläche steuerfrei. Übrig bleiben 285.000 €, und die liegen unter ihrem Freibetrag. Die Steuer: 0 €.


Freibeträge im Überblick.

Wie viel steuerfrei bleibt, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder, Stiefkinder und Adoptivkinder: 400.000 €
  • Enkel: 200.000 €, oder 400.000 €, wenn der eigene Elternteil bereits verstorben ist
  • Urenkel sowie Eltern und Großeltern im Erbfall: 100.000 €
  • Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder und alle anderen: 20.000 €

Die Freibeträge gelten für Erbschaften und Schenkungen gleichermaßen.

Eine Ausnahme gibt es bei Eltern und Großeltern: Beschenkt ein Kind seine Eltern, sinkt ihr Freibetrag auf 20.000 €.


Häufige Fragen.

Muss ich das Elternhaus verkaufen, um die Steuer zu bezahlen?

Oft nicht. Hat der Elternteil bis zuletzt selbst dort gewohnt und ziehen die Kinder zeitnah ein, bleibt das Haus bis zu einer Wohnfläche von 200 m² steuerfrei. Sie müssen es dann mindestens zehn Jahre selbst bewohnen. Für Ehepartner gilt die Befreiung ohne Flächengrenze. Wer vor Ablauf der zehn Jahre auszieht oder verkauft, verliert die Befreiung rückwirkend, es sei denn, zwingende Gründe wie Pflegebedürftigkeit stehen dahinter.

Wie oft kann ich den Freibetrag nutzen?

Alle zehn Jahre neu, für jede Person, von der Sie etwas erhalten. Schenkungen innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet, und der Freibetrag gilt in diesem Zeitraum nur einmal. Nach Ablauf der zehn Jahre steht er wieder vollständig zur Verfügung.

Kann ich mit dem Rechner auch die Schenkungsteuer berechnen?

Ja. Oben im Rechner wechseln Sie einfach auf „Schenkung“. Freibeträge und Steuersätze sind weitgehend dieselben. Unterschiede gibt es bei den Eltern und beim Familienheim: Steuerfrei verschenken lässt sich das gemeinsam bewohnte Haus nur an den Ehepartner.

Mit welchem Wert wird eine Immobilie angesetzt?

Das Finanzamt bewertet Immobilien nach dem Bewertungsgesetz, meist im Sach- oder Ertragswertverfahren. Liegt der tatsächliche Verkehrswert niedriger, kann ein Gutachten das belegen. Für den Rechner tragen Sie am besten Ihren realistischen Marktwert ein.

Warum sind vermietete Wohnungen günstiger?

Bei Immobilien, die zu Wohnzwecken vermietet sind, bleiben 10 % des Werts steuerfrei. Für Gewerbeimmobilien gilt das nicht.

Zählt eine Lebensversicherung zum Erbe?

Ja, in den meisten Fällen. Die Auszahlung an den Bezugsberechtigten ist erbschaftsteuerpflichtig, auch wenn sie am Nachlass vorbeigeht. Steuerfrei ist sie nur, wenn der Bezugsberechtigte selbst Versicherungsnehmer ist und die Beiträge gezahlt hat. Bei Paaren lässt sich das über eine sogenannte Überkreuz-Versicherung gestalten.

Ist das Berliner Testament steuerlich eine gute Wahl?

Nicht immer. Beim Berliner Testament erbt zuerst der überlebende Ehepartner alles, die Kinder erst nach dem zweiten Todesfall. Die Freibeträge der Kinder gegenüber dem zuerst verstorbenen Elternteil bleiben dadurch ungenutzt. Bei größeren Vermögen kann das zehntausende Euro kosten. Mit Vermächtnissen für die Kinder lässt sich gegensteuern.

Wer muss die Erbschaftsteuer melden und bezahlen?

Jeder Erbe und jeder Beschenkte für sich selbst. Ein Erbe muss dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten gemeldet werden. Banken und Versicherungen melden Erbfälle zusätzlich selbst. Das Finanzamt fordert dann gegebenenfalls eine Steuererklärung an und setzt die Steuer per Bescheid fest.

Wie genau ist das Ergebnis?

Der Rechner bildet die gesetzlichen Freibeträge, die Steuersätze mit Härteausgleich, die Befreiungen für Familienheim, Hausrat und vermietete Wohnimmobilien sowie die Versorgungsfreibeträge ab. Nicht berücksichtigt sind unter anderem Betriebsvermögen, Nießbrauch, Auslandsvermögen und die genaue Zuordnung von Schulden. Das Ergebnis ist eine Ersteinschätzung, keine Steuerberechnung für das Finanzamt.


Die Zahl ist der Anfang.

Wie viel steuerfrei übergeht, entscheidet sich meist Jahre vor dem Erbfall. Wir schauen mit Ihnen auf das ganze Bild: Vermögen, Immobilien, Familie und Zeitplan. Mit fast 20 Jahren Erfahrung in der Immobilien- und Finanzbranche und als CFP® erstellen wir mit Ihnen einen Vermögensnachfolgeplan. Die steuerliche und rechtliche Umsetzung übernehmen Ihr Steuerberater und Notar.

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