Hier erklären wir die wichtigsten Begriffe rund um Kauf, Bau und Finanzierung einer Immobilie
A
Abgeschlossenheitserklärung
Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde, dass eine Wohnung oder Gewerbeeinheit baulich in sich abgeschlossen ist, etwa mit eigenem Zugang und eigenen Wänden. Sie wird gebraucht, um Wohnungseigentum zu begründen.
Abschreibung (AfA)
Steuerliche Verteilung der Kosten eines Gebäudes auf viele Jahre. Bei vermieteten Objekten mindert sie die steuerpflichtigen Einkünfte. Bei Wohngebäuden liegt der lineare Satz je nach Fertigstellung bei 2, 2,5 oder 3 Prozent pro Jahr, für Neubauten gibt es befristet auch eine degressive Variante. Der Grund und Boden wird nicht abgeschrieben.
Annuitätendarlehen
Darlehen mit gleichbleibender Rate aus Zins und Tilgung. Mit sinkender Restschuld sinkt der Zinsanteil, der Tilgungsanteil steigt. Die häufigste Form der Baufinanzierung.
Anschaffungskosten
Alle Aufwendungen, um eine Immobilie zu erwerben und nutzbar zu machen, also der Kaufpreis plus Nebenkosten. Sie sind Grundlage für die Abschreibung.
Anschlussfinanzierung
Finanzierung der Restschuld, wenn die Zinsbindung endet. Sie wird bei der bisherigen Bank verlängert oder durch ein Darlehen bei einer anderen Bank abgelöst. Wird nur der Zins neu vereinbart, spricht man von einer Prolongation. Bei einem neuen Vertrag gelten Bonitätsprüfung und Widerrufsrecht erneut.
Arbeitnehmersparzulage
Staatliche Zulage auf vermögenswirksame Leistungen, auch wenn sie in einen Bausparvertrag fließen. Sie gibt es nur bis zu einer Einkommensgrenze.
Auflassung
Einigung zwischen Verkäufer und Käufer vor einem Notar, dass das Eigentum an einer Immobilie übergehen soll. Wirksam wird der Eigentumswechsel erst mit der Eintragung im Grundbuch.
Auflassungsvormerkung
Eintrag im Grundbuch, der den Anspruch der Käuferseite auf Übertragung des Eigentums sichert. Danach kann der Verkäufer das Grundstück nicht mehr zum Nachteil der Käuferseite verkaufen oder belasten.
Aufteilungsplan
Bauzeichnung, die zeigt, welche Räume zu welcher Wohnung oder Einheit gehören. Er gehört zu den Unterlagen, mit denen Wohnungseigentum begründet wird.
Auszahlungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Auszahlung des Darlehens durch die Bank, zum Beispiel die eingetragene Grundschuld, ein Versicherungsnachweis oder fehlende Unterlagen zum Objekt.
B
Bauabnahme
Förmliche Prüfung und Annahme des fertigen Bauwerks. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Mängel sollten im Abnahmeprotokoll festgehalten werden.
Baubeschreibung
Genaue Beschreibung von Bauweise, Materialien und Ausstattung eines Gebäudes. Sie ist Grundlage des Bauvertrags.
Baudenkmal
Gebäude unter Denkmalschutz. Umbauten brauchen eine Genehmigung der Denkmalbehörde. Dafür kann es steuerliche Vorteile geben.
Bauerwartungsland
Flächen, auf denen in absehbarer Zeit mit einer Bebauung zu rechnen ist, ohne dass schon Baurecht besteht.
Baufortschritt
Stand der Bauarbeiten. Bei Neubauten zahlt die Bank das Darlehen oft in Teilbeträgen nach Baufortschritt aus.
Baugenehmigung
Behördliche Erlaubnis für ein Bauvorhaben. Sie ist befristet und kann Auflagen enthalten.
Baugrenze
Linie im Bebauungsplan, die ein Gebäude nicht überschreiten darf.
Baukosten
Kosten für die Errichtung von Gebäude, Nebengebäuden und Außenanlagen. Grundstück und Kaufnebenkosten kommen dazu.
Baunebenkosten
Kosten rund um den Bau, zum Beispiel für Architekt, Statiker, Bodengutachten, Genehmigungen und Gebühren.
Bausparvertrag
Vertrag mit einer Bausparkasse: Erst wird angespart, danach besteht Anspruch auf ein Darlehen zu einem vorab festgelegten Zins. Das Darlehen wird zugeteilt, wenn die Bedingungen der Bausparkasse erfüllt sind.
Bautenstandsbericht
Bericht von Architekt oder Bauleitung über den Stand der Bauarbeiten. Die Bank nutzt ihn, um Teilzahlungen freizugeben.
Bauträgervertrag
Vertrag, mit dem ein Bauträger ein Haus errichtet und zugleich das Grundstück überträgt. Er muss notariell beurkundet werden. Die Zahlungen richten sich nach dem Baufortschritt.
Bauvoranfrage
Anfrage bei der Bauaufsicht, ob ein Vorhaben grundsätzlich zulässig ist, bevor der volle Bauantrag gestellt wird. Das Ergebnis, der Bauvorbescheid, gilt nur befristet.
Bauzeitzinsen
Zinsen während der Bauphase auf bereits ausgezahlte Beträge, dazu Bereitstellungszinsen auf noch nicht abgerufene Teile. Sie müssen in der Finanzierung eingeplant werden.
Bebauungsplan
Plan der Gemeinde, der festlegt, wie Grundstücke bebaut werden dürfen, zum Beispiel Nutzungsart, Höhe und überbaubare Fläche.
Belastungsvollmacht
Vollmacht im Kaufvertrag, mit der die Käuferseite das Grundstück schon vor der Eigentumsumschreibung mit einer Grundschuld belasten darf. So kann die Bank das Darlehen auszahlen.
Beleihungsauslauf
Verhältnis des Darlehens zum Beleihungswert in Prozent. Je höher er liegt, desto höher ist meist der Zinsaufschlag.
Beleihungswert
Vorsichtig ermittelter Wert, den die Bank als Sicherheit ansetzt. Er liegt meist unter dem Verkehrswert und bestimmt, wie viel die Bank höchstens beleiht.
Bereitstellungszinsen
Entgelt der Bank, wenn ein zugesagtes Darlehen nach einer bestimmten Frist nicht oder nicht vollständig abgerufen wird. Sie fallen oft bei Neubauten an, wenn sich der Bau verzögert.
Betriebskosten
Laufende Kosten einer Immobilie, etwa für Grundsteuer, Wasser, Müllabfuhr oder Hausmeister. Bei Vermietung werden sie meist auf die Mietenden umgelegt.
Bewirtschaftungskosten
Kosten, die der Eigentümer trägt und nicht umlegen kann, etwa Verwaltung, Instandhaltung und das Risiko von Mietausfällen.
Bodenrichtwert
Durchschnittlicher Wert des Bodens je Quadratmeter in einer Lage. Die Gutachterausschüsse leiten ihn aus Kaufpreisen ab.
Briefgrundschuld
Grundschuld, über die zusätzlich ein Grundschuldbrief ausgestellt wird. Das Recht lässt sich damit einfacher abtreten.
Buchgrundschuld
Grundschuld, die nur im Grundbuch eingetragen ist, ohne Grundschuldbrief.
Bürgschaft
Zusage einer dritten Person, für die Schulden eines anderen einzustehen. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft kann die Bank sofort auf den Bürgen zugreifen.
C
Cap-Darlehen
Darlehen mit variablem Zins und einer vereinbarten Obergrenze. Die Absicherung gegen steigende Zinsen kostet einen Aufschlag.
D
Dauerwohnrecht
Veräußerliches und vererbliches Recht, eine bestimmte Wohnung in einem Gebäude zu bewohnen oder zu nutzen, ohne Eigentümer des Grundstücks zu sein. Es wird im Grundbuch eingetragen.
Dienstbarkeit
Im Grundbuch eingetragenes Recht an einem fremden Grundstück. Eine Grunddienstbarkeit nützt dem jeweiligen Eigentümer eines Nachbargrundstücks, zum Beispiel als Wegerecht. Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gilt für eine bestimmte Person.
Disagio
Abschlag auf die Darlehenssumme: Ausgezahlt wird weniger als der Darlehensbetrag, dafür ist der Sollzins niedriger. Der Effektivzins ändert sich dadurch kaum.
E
Effektivzins
Jahreszins, der bestimmte Nebenkosten wie Gebühren oder ein Disagio einrechnet. Die Angabe ist gesetzlich vorgeschrieben und macht Darlehensangebote vergleichbar.
Eigenkapital
Eigene Mittel, die in Kauf oder Bau eingebracht werden, zum Beispiel Ersparnisse, Wertpapiere, Bausparguthaben oder ein vorhandenes Grundstück. Je mehr Eigenkapital, desto günstiger fällt der Zins meist aus.
Eigenleistung
Arbeiten, die Bauherren selbst oder mit unentgeltlichen Helfern am Bau erbringen. Banken rechnen sie meist nur in begrenztem Umfang wie Eigenkapital an.
Eigentumswohnung
Wohnung, an der Sondereigentum besteht, untrennbar verbunden mit einem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum des Hauses und des Grundstücks.
Einkommensnachweis
Belege, mit denen die Bank das Einkommen prüft, zum Beispiel Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheid oder Rentenbescheid.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Steuerliche Einkunftsart für Mieteinnahmen. Versteuert werden die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten, erklärt in der Anlage V der Steuererklärung.
Erbbaurecht
Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu haben, meist für 99 Jahre. Das Grundstück bleibt beim Eigentümer, das Gebäude gehört den Erbbauberechtigten. Sie zahlen dafür einen Erbbauzins. Das Recht hat ein eigenes Grundbuchblatt.
Erbbauzins
Laufendes Entgelt, das Erbbauberechtigte für die Nutzung des Grundstücks zahlen.
Erhaltungsaufwand
Kosten für Reparaturen und Instandhaltung, die ein Objekt in Stand halten, aber nicht verbessern. Bei Vermietung sind sie Werbungskosten. Größere Beträge lassen sich unter Umständen auf mehrere Jahre verteilen.
Erhaltungsrücklage
Rücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft für künftige Reparaturen am Gemeinschaftseigentum. Früher hieß sie Instandhaltungsrücklage. Das Geld ist zweckgebunden und wird über das Hausgeld angespart.
Erschließungskosten
Kosten, um ein Grundstück an Straße, Wasser, Abwasser, Strom und weitere Netze anzuschließen. Beim Kauf sollte geklärt sein, ob sie bereits abgerechnet sind.
Ertragswertverfahren
Verfahren zur Wertermittlung vermieteter Objekte anhand der erzielbaren Erträge. Der Wert setzt sich aus Bodenwert und Gebäudeertragswert zusammen. Üblich bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien.
ESIS-Merkblatt
Europäisches standardisiertes Merkblatt mit den wichtigsten Bedingungen eines Darlehens. Es muss vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden und macht Angebote europaweit vergleichbar.
F
Fälligkeitsmitteilung
Schreiben des Notars, dass der Kaufpreis nun zu zahlen ist, nachdem alle vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind.
Finanzierungsbedarf
Betrag, der als Darlehen aufgenommen werden muss: die Gesamtkosten abzüglich Eigenkapital und Eigenleistung.
Finanzierungsplan
Gegenüberstellung aller Kosten und aller Finanzierungsmittel eines Vorhabens. Er zeigt, wie hoch der Kreditbedarf ist.
Flurstück
Amtlich vermessener Teil der Erdoberfläche mit eigener Nummer im Kataster. Ein Grundstück kann ein Flurstück umfassen oder aus mehreren bestehen.
Fördermittel
Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen von Bund und Ländern, zum Beispiel von der KfW. Anträge sind oft vor Beginn des Vorhabens zu stellen und laufen meist über eine Bank.
Forward-Darlehen
Darlehen, bei dem der Zins für eine Anschlussfinanzierung schon heute festgelegt wird, obwohl sie erst in Zukunft beginnt. Dafür verlangt die Bank einen Zinsaufschlag.
G
Gemeinschaftseigentum
Teile eines Hauses, die allen Eigentümern gemeinsam gehören, etwa Grundstück, Dach, Fassade, Treppenhaus und zentrale Leitungen.
Gemeinschaftsordnung
Regelwerk einer Wohnungseigentümergemeinschaft, das die gesetzlichen Vorgaben ergänzt, zum Beispiel zu Nutzung, Kostenverteilung und Stimmrecht.
Generalübernehmer
Unternehmen, das alle Bauleistungen übernimmt und sie an Subunternehmer weitergibt. Es baut nicht selbst.
Generalunternehmer
Unternehmen, das zumindest die wichtigsten Bauleistungen selbst ausführt und Teile an Nachunternehmer vergeben kann. Die Planung gehört nicht dazu.
Geschossflächenzahl
Verhältnis der gesamten Geschossfläche zur Grundstücksfläche. Bei einem Grundstück von 400 Quadratmetern und einer Zahl von 1,5 dürfen insgesamt 600 Quadratmeter Geschossfläche entstehen.
Gewährleistungsfrist
Zeitraum, in dem Mängel am Bauwerk geltend gemacht werden können. Nach dem BGB beträgt sie fünf Jahre ab Abnahme, vertraglich kann etwas anderes vereinbart sein.
Grundbuch
Öffentliches Register beim Amtsgericht, in dem Eigentum, Lasten und Grundpfandrechte eingetragen sind. Es hat drei Abteilungen. Einsicht gibt es nur bei berechtigtem Interesse. Auf die Richtigkeit der Einträge darf man grundsätzlich vertrauen.
Grunderwerbsteuer
Einmalige Steuer beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie. Der Satz richtet sich nach dem Bundesland und liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises. Der Erwerb zwischen Ehegatten und unter nahen Verwandten in gerader Linie ist befreit.
Grundflächenzahl
Anteil der Grundstücksfläche, der überbaut werden darf. Bei einer Zahl von 0,4 sind es 40 Prozent.
Grundpfandrecht
Oberbegriff für Grundschuld und Hypothek. Banken sichern damit Immobiliendarlehen ab. Eingetragen wird es im dritten Teil des Grundbuchs.
Grundschuld
Recht der Bank, im Notfall Geld aus dem Grundstück zu erhalten. Sie ist nicht an eine bestimmte Forderung gebunden und kann deshalb nach der Rückzahlung für ein neues Darlehen genutzt werden.
Grundsteuer
Jährliche Steuer der Gemeinde auf Grundbesitz. Seit der Reform 2025 wird sie aus Grundsteuerwert, Steuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde berechnet. Einige Bundesländer nutzen eigene Modelle.
Grundstückshandel, gewerblicher
Wer Objekte in kurzer Folge kauft und verkauft, kann bei mehr als drei Verkäufen binnen fünf Jahren als gewerblicher Grundstückshändler gelten (Drei-Objekt-Grenze). Dann fallen auch Gewerbesteuer und Einkommensteuer auf die Gewinne an.
H
Hausgeld
Monatliche Zahlung der Wohnungseigentümer an die Gemeinschaft für Betrieb, Verwaltung und die Erhaltungsrücklage des Hauses.
Haushaltsrechnung
Gegenüberstellung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben eines Haushalts. Die Bank prüft damit, ob die Darlehensrate dauerhaft tragbar ist.
Heimfall
Anspruch des Grundstückseigentümers, das Erbbaurecht auf sich zu übertragen, wenn die im Erbbauvertrag genannten Voraussetzungen vorliegen, etwa bei schwerem Vertragsverstoß.
Honorar-Immobiliardarlehensberater
Berater für Immobiliendarlehen mit besonderer Erlaubnis, der nur vom Kunden bezahlt wird und keine Zuwendungen vom Darlehensgeber annehmen darf. Er muss eine ausreichende Zahl an Angeboten berücksichtigen.
Hypothek
Grundpfandrecht, das an eine bestimmte Forderung gebunden ist und mit deren Rückzahlung erlischt. In der Praxis wurde sie weitgehend von der Grundschuld abgelöst.
I
Immobiliar-Verbraucherdarlehen
Darlehen an Privatpersonen, das durch ein Grundpfandrecht gesichert ist oder dem Erwerb oder Erhalt von Immobilien dient. Für solche Darlehen gelten besonders strenge Informations- und Beratungspflichten.
Immobiliardarlehensvermittler
Wer Immobiliardarlehen gewerbsmäßig vermittelt oder dazu berät, braucht dafür eine behördliche Erlaubnis.
Immobilienwertermittlungsverordnung
Verordnung, die regelt, wie der Verkehrswert einer Immobilie ermittelt wird. Sie kennt drei Verfahren: Vergleichswert, Ertragswert und Sachwert. Kurz: ImmoWertV.
K
Kapitaldienst
Summe aus Zinsen und Tilgung, die für ein Darlehen laufend zu zahlen ist.
Kapitaldienstfähigkeit
Ob das Einkommen dauerhaft ausreicht, um die Darlehensrate und die Lebenshaltung zu tragen. Sie ist ein zentraler Punkt der Bonitätsprüfung.
KfW
Staatliche Förderbank. Sie bietet Programme für Neubau, Kauf und energetische Sanierung. Förderdarlehen werden meist über eine Bank beantragt.
Konstantdarlehen
Darlehen mit sehr langer Zinsbindung und gleichbleibender Rate, das am Ende vollständig getilgt ist.
Kreditsicherheit
Absicherung, die die Bank für ein Darlehen verlangt. Bei Immobilien ist das meist die Grundschuld, daneben kommen Bürgschaften oder abgetretene Ansprüche vor.
Kreditwürdigkeit
Fähigkeit und Bereitschaft, ein Darlehen zurückzuzahlen. Die Bank prüft Einkommen, Ausgaben, Schulden, Eigenkapital und Auskünfte wie die SCHUFA. Auch: Bonität.
L
Lasten und Beschränkungen
Eintragungen im zweiten Teil des Grundbuchs, etwa Wegerecht, Wohnrecht oder Nießbrauch. Sie bleiben beim Verkauf bestehen und können Nutzung oder Finanzierung einschränken.
Lastenfreistellung
Der Notar sorgt dafür, dass die Käuferseite lastenfrei erwirbt: Bestehende Grundschulden des Verkäufers werden aus dem Kaufpreis bezahlt und gelöscht.
Liebhaberei
Steuerlich eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht. Verluste daraus sind nicht absetzbar. Bei Vermietung kann das Finanzamt sie annehmen, wenn dauerhaft keine Überschüsse zu erwarten sind.
Liegenschaftszinssatz
Marktübliche Verzinsung von Immobilien einer bestimmten Art in einer Region. Die Gutachterausschüsse leiten ihn aus tatsächlichen Kaufpreisen ab. Er wird im Ertragswertverfahren genutzt.
Löschungsbewilligung
Erklärung der Bank, dass eine Grundschuld im Grundbuch gelöscht werden darf. Sie muss notariell beglaubigt sein.
M
Makler- und Bauträgerverordnung
Verordnung, die Pflichten von Maklern und Bauträgern regelt. Beim Kauf vom Bauträger bestimmt sie, wann welche Zahlungen fällig werden und wie sie abgesichert sein müssen. Kurz: MaBV.
Maklercourtage
Vergütung des Maklers bei erfolgreichem Kauf. Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch Privatpersonen darf die Käuferseite höchstens die Hälfte tragen. Die Höhe ist nicht gesetzlich festgelegt.
Makrolage
Das weitere Umfeld einer Immobilie, also Region, Stadt und Anbindung an überregionale Verkehrswege.
Mikrolage
Die unmittelbare Umgebung einer Immobilie, zum Beispiel Straße, Nachbarschaft, Nahversorgung und Anbindung an den Nahverkehr.
Miteigentumsanteil
Rechnerischer Bruchteil am Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Modernisierung
Maßnahmen, die Wohnwert oder Energieeffizienz erhöhen, zum Beispiel neue Fenster, Heizung oder Dämmung. Anders als bei der Instandhaltung wird das Objekt verbessert.
N
Nachfinanzierung
Zusätzliches Darlehen, wenn das Geld für ein Bauvorhaben nicht reicht, etwa wegen gestiegener Baukosten.
Negativattest
Bescheinigung der Gemeinde, dass sie ihr gesetzliches Vorkaufsrecht an einem Grundstück nicht ausübt.
Nichtabnahmeentschädigung
Entgelt, das die Bank verlangt, wenn ein zugesagtes Darlehen nicht oder nicht vollständig abgenommen wird. Es gleicht ihren Schaden durch entgangene Zinsen aus.
Nießbrauch
Umfassendes Nutzungsrecht an einer Sache, bei Immobilien einschließlich der Mieteinnahmen. Es wird im Grundbuch eingetragen. Häufig bei vorweggenommener Erbfolge: Das Eigentum geht auf die Kinder über, die Eltern behalten den Nießbrauch.
Notarkosten
Gebühren und Auslagen des Notars. Sie sind im Gerichts- und Notarkostengesetz bundesweit einheitlich geregelt und richten sich nach dem Wert des Geschäfts.
R
Rangverhältnis
Reihenfolge der Rechte im Grundbuch. Sie entscheidet, wer bei einer Zwangsversteigerung zuerst aus dem Erlös bezahlt wird. Innerhalb einer Abteilung gilt die Reihenfolge der Eintragung, zwischen den Abteilungen das Datum.
Reallast
Recht auf wiederkehrende Leistungen aus einem Grundstück, zum Beispiel eine Rente oder Pflegeleistungen. Sie steht im zweiten Teil des Grundbuchs.
Reinertrag
Jahresrohertrag aus den Mieten abzüglich der Bewirtschaftungskosten.
Restschuld
Noch offener Betrag eines Darlehens.
Rückauflassungsvormerkung
Grundbucheintrag, der dem Verkäufer den Anspruch auf Rückübertragung sichert, wenn die Käuferseite Auflagen nicht erfüllt. Typisch bei Grundstücken von Städten und Gemeinden.
Rückgewähranspruch
Anspruch des Darlehensnehmers, dass die Bank die Grundschuld löscht oder zurückgibt, sobald alles bezahlt ist.
S
Sachwertverfahren
Verfahren zur Wertermittlung aus Bodenwert und Gebäudewert. Es wird vor allem bei selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern angewandt.
Sanierung
Umfassende Instandsetzung und Modernisierung eines älteren Gebäudes, oft verbunden mit energetischen Maßnahmen.
SCHUFA
Auskunftei, die Daten zum Zahlungsverhalten sammelt. Banken fragen sie bei einem Darlehensantrag ab. Negative Einträge werden nach festgelegten Fristen gelöscht.
Sicherungszweckerklärung
Vereinbarung, welche Forderungen die Grundschuld absichert. Sie regelt auch, unter welchen Bedingungen die Bank die Immobilie verwerten darf.
Sollzins
Jährlicher Zins auf den ausgezahlten Darlehensbetrag, ohne Nebenkosten. Er kann für eine bestimmte Zeit gebunden oder veränderlich sein. Auch: Nominalzins.
Sondereigentum
Räume, die einer Person allein gehören, etwa eine Wohnung oder eine Gewerbeeinheit. Seit der Reform des Wohnungseigentumsrechts können auch Terrassen und Stellplätze dazugehören.
Sonderkündigungsrecht
Bei fester Zinsbindung kann ein Immobiliendarlehen nach Ablauf von zehn Jahren seit vollständiger Auszahlung mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt dann nicht an.
Sondernutzungsrecht
Recht, einen Teil des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen, zum Beispiel einen Garten oder einen Stellplatz. Die anderen Eigentümer sind davon ausgeschlossen.
Sondertilgung
Zusätzliche Rückzahlung über die vereinbarte Rate hinaus, meist bis zu einem festgelegten Betrag pro Jahr. Sie senkt Restschuld und Zinskosten.
T
Teileigentum
Sondereigentum an Räumen, die nicht zu Wohnzwecken dienen, etwa Laden oder Büro.
Teilungserklärung
Notarielle Erklärung, mit der ein Grundstück in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt wird. Sie legt fest, was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist.
Tilgung
Rückzahlung des Darlehens. Der Tilgungssatz nennt den Anteil der Darlehenssumme, der im ersten Jahr zurückgezahlt wird.
Tilgungsersatz
Das Darlehen wird zunächst nur verzinst. Zurückgezahlt wird später aus einem Ansparvertrag, etwa einem Bausparvertrag. Die Zinsen sinken in dieser Zeit nicht, und es besteht das Risiko, dass das Angesparte nicht reicht.
U
Umschuldung
Ablösung eines Darlehens durch ein neues Darlehen bei einer anderen Bank, meist zu besseren Bedingungen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bescheinigung des Finanzamts, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt ist. Ohne sie wird der neue Eigentümer nicht ins Grundbuch eingetragen.
V
Verbraucherbauvertrag
Bauvertrag mit einer Privatperson über einen Neubau oder einen erheblichen Umbau. Er schützt durch eine Baubeschreibung, verbindliche Angaben zur Bauzeit, begrenzte Abschlagszahlungen und ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, wenn er nicht notariell beurkundet wird.
Vergleichswertverfahren
Wertermittlung anhand von Kaufpreisen vergleichbarer Objekte. Üblich bei Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken.
Verkehrswert
Auch Marktwert: der Preis, der zu einem Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre.
Vollfinanzierung
Finanzierung ohne Eigenkapital. Bei der 110-Prozent-Finanzierung werden auch die Kaufnebenkosten über das Darlehen bezahlt. Das Risiko ist hoch, deshalb sind die Zinsen höher.
Volltilgerdarlehen
Darlehen mit fester Zinsbindung, das bis zum Ende der Laufzeit vollständig getilgt ist. Eine Anschlussfinanzierung ist nicht nötig, die Rate ist dafür höher.
Vorfälligkeitsentschädigung
Entschädigung an die Bank, wenn ein Darlehen vor dem Ende der Zinsbindung zurückgezahlt wird, zum Beispiel beim Verkauf der Immobilie. Sie gleicht die entgangenen Zinsen aus, ihre Höhe ist gesetzlich begrenzt.
Vorkaufsrecht
Recht, in einen Kaufvertrag zu den gleichen Bedingungen einzutreten. Ein dingliches Vorkaufsrecht steht im Grundbuch, die Frist beträgt zwei Monate. Gesetzliche Vorkaufsrechte haben zum Beispiel Gemeinden in bestimmten Gebieten und Mietende, wenn ihre Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft wird.
Vormerkung
Eintrag im Grundbuch, der einen künftigen Anspruch sichert, etwa auf Eigentumsübertragung.
W
Wegerecht
Recht, ein fremdes Grundstück zu betreten oder zu befahren, um zum eigenen zu gelangen. Es wird als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen.
Werbungskosten
Ausgaben, die dazu dienen, Einnahmen zu erzielen. Bei Vermietung zählen dazu zum Beispiel Schuldzinsen, Erhaltungsaufwand, Verwaltungskosten und die Abschreibung.
Widerrufsrecht
Wer als Privatperson ein Darlehen aufnimmt, kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen, wenn korrekt über das Recht belehrt wurde.
Wohnungsbauprämie
Staatliche Prämie auf Bausparbeiträge. Sie gibt es nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen und Höchstbeträgen und setzt in der Regel voraus, dass das Guthaben für Wohnzwecke verwendet wird.
Wohnungseigentümergemeinschaft
Gesamtheit der Eigentümer einer Wohnanlage. Sie verwaltet das Gemeinschaftseigentum, fasst Beschlüsse in der Eigentümerversammlung und bestellt eine Verwaltung. Kurz: WEG.
Wohnungsrecht
Recht, eine Wohnung oder ein Gebäude allein zu bewohnen, auch gegenüber dem Eigentümer. Häufig lebenslang und unentgeltlich, wenn Eltern ihre Immobilie auf die Kinder übertragen.
Z
Zinsbindung
Zeitraum, für den der Sollzins fest vereinbart ist. Danach ist eine Anschlussfinanzierung nötig. Je länger die Bindung, desto mehr Planungssicherheit, meist bei etwas höherem Zins.
Zinssatz, variabler
Zinssatz, der sich an einem Referenzzins orientiert und regelmäßig angepasst wird. Das Darlehen kann günstiger sein, die Planungssicherheit ist aber gering.
Zwangsversteigerung
Gerichtliches Verfahren, in dem eine Immobilie verwertet wird, wenn ein Darlehen dauerhaft nicht bedient wird. Aus dem Erlös werden die Gläubiger nach ihrem Rang bezahlt.
Die Erklärungen dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung. Steuerliche und rechtliche Angaben gelten für Privatpersonen in Deutschland und können sich ändern.