Vermögen aufzubauen braucht Zeit. Es sinnvoll weiterzugeben, braucht Planung.
Wer Immobilien, Wertpapiere, Versicherungen oder Unternehmensanteile besitzt, sollte sich mit der eigenen Nachfolge beschäftigen, bevor Entscheidungen dringend werden. Dabei geht es um weit mehr als die Frage, wer einmal erbt. Es geht darum, wer welches Vermögen erhalten soll und wann eine Übertragung sinnvoll ist. Es geht darum, ob Ihr Lebensstandard und Ihr Partner abgesichert bleiben. Und es geht darum, ob im Ernstfall genug Liquidität vorhanden ist.
Vermögensblick ordnet diese Fragen frühzeitig und entwickelt aus einzelnen Vermögenswerten eine durchdachte Nachfolgestrategie. Damit Ihr Vermögen dort ankommt, wo Sie es haben möchten.
Viele Menschen haben eine Vorstellung davon, was später mit ihrem Vermögen geschehen soll. Aufgeschrieben oder finanziell durchdacht ist sie oft nicht. Dann greift die gesetzliche Erbfolge, und die passt selten zu dem, was eine Familie tatsächlich braucht.

Genau hier setzt Generationenberatung an.
Eine sinnvolle Vermögensnachfolge beginnt nicht mit einem Testament. Sie beginnt mit einem vollständigen Bild Ihrer Familie, Ihres Vermögens und Ihrer persönlichen Vorstellungen.
Wir betrachten deshalb zuerst Ihre heutige Situation: Immobilien, Geldanlagen, Versicherungen, Finanzierungen und weitere Vermögenswerte. Gleichzeitig klären wir, welche Menschen wirtschaftlich abgesichert werden sollen und welche Ziele Sie mit Ihrem Vermögen verfolgen.
Erst daraus lässt sich ableiten, was tatsächlich geregelt werden muss.
Wir schaffen Transparenz über Ihre Vermögensstruktur. Dazu klären wir:
Auch scheinbare Kleinigkeiten zählen. Bei Gemeinschaftskonten von Ehepartnern ist zum Beispiel oft nicht klar, wem das Guthaben zuzurechnen ist. Das kann steuerlich relevant werden.
Gerade bei Immobilienvermögen ist dieser Überblick entscheidend. Ein hoher Vermögenswert bedeutet nicht automatisch, dass im Erbfall genug Liquidität vorhanden ist.
Familien sind unterschiedlich, und Nachfolgeplanung muss das berücksichtigen.
Ehepartner, Kinder, Kinder aus früheren Beziehungen, unverheiratete Partner oder Enkel haben oft sehr unterschiedliche wirtschaftliche Interessen. Manche Kinder sind noch nicht so weit, größeres Vermögen selbst zu verwalten. Bei geschiedenen Eltern stellt sich außerdem die Frage, ob Vermögen über die Kinder ungewollt beim früheren Partner ankommen kann.
Wir machen sichtbar, wer abgesichert werden soll, wer Vermögen erhalten soll und wo unterschiedliche Interessen zu finanziellen Konflikten führen könnten.
Bestehende Regelungen beziehen wir von Anfang an ein, zum Beispiel:
Ein Testament kann formal wirksam sein und trotzdem nicht mehr passen. Vielleicht haben sich Vermögen oder Familie verändert. Vielleicht ist ein gemeinschaftliches Testament inzwischen bindend. Oder es passt nicht zum Gesellschaftsvertrag.
Auch Versicherungen werden oft übersehen. Leistungen mit Bezugsrecht fließen am Testament vorbei direkt an die begünstigte Person.
Uns geht es um das Zusammenspiel mit Ihrer Vermögensplanung: Passt das, was geregelt wurde, zu dem, was Sie wirtschaftlich erreichen möchten?
Nicht jedes Vermögen muss erst im Erbfall übergehen. Persönliche Freibeträge können nach heutigem Recht alle zehn Jahre neu genutzt werden. Wer früh beginnt, kann Vermögen über mehrere Zeiträume schrittweise übertragen.

Ob das sinnvoll ist, ist aber zuerst eine wirtschaftliche Frage:
Bei Schenkungen lassen sich Rechte vorbehalten, etwa ein Nießbrauch oder ein Wohnrecht. Welche Gestaltung im Einzelfall passt, klären Notar und Steuerberater. Wir sorgen dafür, dass die finanziellen Folgen vorher feststehen.
Eine steuerlich interessante Gestaltung ist keine gute Lösung, wenn sie Ihre eigene finanzielle Freiheit einschränkt.
Eine Immobilie lässt sich nicht so einfach aufteilen wie ein Wertpapierdepot.
Soll ein Kind das Haus übernehmen und ein anderes einen finanziellen Ausgleich erhalten, muss geklärt sein, woher dieses Geld kommt. Bei mehreren Immobilien stellen sich weitere Fragen:
Für das selbstgenutzte Familienheim gibt es steuerliche Sonderregeln. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es steuerfrei an Ehepartner oder Kinder übergehen. Die Voraussetzungen sind allerdings eng. Bei einem Erbfall muss die Immobilie in der Regel zehn Jahre weiter selbst bewohnt werden. Wer das nicht vorhat, sollte es früh wissen.
Wir betrachten Immobilien deshalb nicht isoliert, sondern als Teil Ihres gesamten Vermögens.
Viele Nachfolgeplanungen beschäftigen sich vor allem damit, wer etwas erhalten soll. Mindestens genauso wichtig ist die Frage, was finanziell unmittelbar danach passiert.
Pflichtteilsansprüche sind Geldforderungen und sofort fällig. Erbschaftsteuer wird in Geld gezahlt, nicht in Quadratmetern. Wer ein Haus erbt, aber kaum freie Mittel, kann schnell unter Druck geraten.

Wir betrachten deshalb die Liquidität Ihrer Familie im Ernstfall:
Wo eine Lücke entsteht, kann zum Beispiel eine Risikolebensversicherung gezielt Liquidität schaffen. Dabei kommt es darauf an, wer Versicherungsnehmer ist und wer die Leistung erhält.
Eine gute Nachfolgeplanung verteilt nicht nur Vermögen. Sie verhindert, dass Vermögen unter Zeitdruck verkauft werden muss.
Gehören Unternehmensanteile zum Vermögen, wird die Nachfolge deutlich komplexer. Testament und Gesellschaftsvertrag müssen zusammenpassen, sonst gehen Anteile im Ernstfall nicht an die Menschen, die Sie vorgesehen haben.
Wir stellen die Fragen, die oft erst in der Krise auftauchen:
Privat- und Unternehmensvermögen betrachten wir zusammen und stimmen uns eng mit Ihrem Steuerberater ab.
Generationenberatung beginnt nicht erst mit dem Tod. Auch für Krankheit, Unfall oder den Verlust der eigenen Entscheidungsfähigkeit sollte geregelt sein, wer handeln kann.
Wir erfassen deshalb, welche dieser Dokumente vorhanden sind und ob sie zueinander passen:
Die rechtliche Erstellung und Prüfung dieser Dokumente gehört in die Hände von Rechtsanwälten oder Notaren.
Bei Erbschaften und Schenkungen gelten persönliche Freibeträge je Empfänger und je Schenker (Stand Oktober 2026):

Im Erbfall kommt für Ehepartner ein Versorgungsfreibetrag von bis zu 256.000 Euro hinzu, für Kinder je nach Alter bis zu 52.000 Euro.
Die Erbschaftsteuer steht politisch zur Diskussion. Unter anderem wird vorgeschlagen, die Zehn-Jahres-Regel durch einen einmaligen Lebensfreibetrag zu ersetzen. Beschlossen ist das nicht. Für Ihre Planung heißt das: flexibel bleiben und nicht alles auf eine einzige Gestaltung setzen.
Diese Übersicht ersetzt keine steuerliche Berechnung. Wie hoch eine Steuer im Einzelfall ausfällt, ermittelt Ihr Steuerberater.
Mit unserem Erbschaftsteuer-Rechner sehen Sie in wenigen Sekunden, wie viel Steuer bei einer Erbschaft oder Schenkung anfällt, mit allen Freibeträgen und jedem Rechenschritt.
Vermögen und Familie erfassen.
Wir nehmen Ihre persönliche und finanzielle Situation strukturiert auf. So entsteht ein vollständiger Überblick über Vermögen, Finanzierungen und bestehende Regelungen.
Ihre Ziele festlegen.
Wer soll abgesichert werden? Wer soll welches Vermögen erhalten? Was möchten Sie zu Lebzeiten noch selbst nutzen? Was soll langfristig in der Familie bleiben?
Handlungsbedarf sichtbar machen.
Wir zeigen, wo Ihre heutige Situation von Ihren Zielen abweicht und welche finanziellen oder organisatorischen Risiken daraus entstehen können.
Strategie entwickeln.
Gemeinsam entwickeln wir einen nachvollziehbaren Fahrplan für Ihre Vermögensnachfolge und priorisieren die nächsten Schritte.
Umsetzung koordinieren.
Wo rechtliche oder steuerliche Gestaltung nötig ist, gehen Sie mit einer klaren Aufgabenstellung zu Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Auf Wunsch stimmen wir uns direkt mit Ihren bestehenden Beratern ab oder bringen Spezialisten aus unserem Netzwerk dazu.
So spricht nicht jeder Berater für sich über einen Ausschnitt Ihres Vermögens. Alle arbeiten auf ein gemeinsames Ziel hin.

Nichts davon muss vollständig sein. Je mehr Sie mitbringen, desto konkreter wird das Gespräch:
Vermögensnachfolge lässt sich nicht von Ihren übrigen finanziellen Entscheidungen trennen. Eine Schenkung verändert Ihr Vermögen. Eine Immobilienübertragung verändert Ihre Liquidität. Der Ruhestand bestimmt, welches Kapital Sie selbst noch benötigen. Versicherungen können Hinterbliebene absichern. Finanzierungen wirken über viele Jahre weiter.
Geldanlage, Immobilien, Ruhestand und Vermögensnachfolge gehören für uns deshalb zusammen. So entsteht keine Sammlung einzelner Lösungen, sondern eine Strategie für Ihr Vermögen, heute und für die nächste Generation.
Generationenberatung lohnt sich vor allem, wenn
Viele Entscheidungen lassen sich besser treffen, solange kein Zeitdruck besteht.
Im Erstgespräch betrachten wir Ihre Ausgangssituation und klären, welche Themen für Ihre Familie wirklich relevant sind. Danach wissen Sie, ob Handlungsbedarf besteht und wie die nächsten Schritte aussehen können.
Vermögensblick. Finanzplanung über Generationen gedacht.
Entscheidend ist weniger die Höhe als die Struktur des Vermögens. Schon ein Eigenheim und zwei Kinder können genug Fragen aufwerfen, die sich besser vorher klären lassen.
Nein. Vermögensblick entwickelt die finanzielle und wirtschaftliche Strategie. Testamente, Verträge und steuerliche Gestaltungen übernehmen Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater. Wir bereiten alles so vor, dass diese Termine zielgerichtet ablaufen.
Möglichst früh. Freibeträge lassen sich nach heutigem Recht alle zehn Jahre neu nutzen, und Schenkungen wirken über Jahre nach. Typische Anlässe sind eine Heirat, die Geburt von Kindern, ein Immobilienkauf, der Ruhestand oder eine eigene Erbschaft.
Ja. Wir stimmen uns auf Wunsch direkt mit Ihren bestehenden Beratern ab. Fehlt ein passender Ansprechpartner, vermitteln wir Kontakte aus unserem Netzwerk.
Die Generationenberatung erfolgt auf Honorarbasis. Im Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot, das sich nach dem Umfang Ihrer Situation richtet.
Vermögensblick entwickelt die finanzielle und wirtschaftliche Strategie Ihrer Vermögensnachfolge. Individuelle Rechts- und Steuerberatung sowie die rechtliche Gestaltung übernehmen die jeweils dazu befugten Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater.