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Generationenberatung


Vermögen geordnet weitergeben.

Vermögen aufzubauen braucht Zeit. Es sinnvoll weiterzugeben, braucht Planung.

Wer Immobilien, Wertpapiere, Versicherungen oder Unternehmensanteile besitzt, sollte sich mit der eigenen Nachfolge beschäftigen, bevor Entscheidungen dringend werden. Dabei geht es um weit mehr als die Frage, wer einmal erbt. Es geht darum, wer welches Vermögen erhalten soll und wann eine Übertragung sinnvoll ist. Es geht darum, ob Ihr Lebensstandard und Ihr Partner abgesichert bleiben. Und es geht darum, ob im Ernstfall genug Liquidität vorhanden ist.

Vermögensblick ordnet diese Fragen frühzeitig und entwickelt aus einzelnen Vermögenswerten eine durchdachte Nachfolgestrategie. Damit Ihr Vermögen dort ankommt, wo Sie es haben möchten.

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Ohne Regelung entscheidet das Gesetz.

Viele Menschen haben eine Vorstellung davon, was später mit ihrem Vermögen geschehen soll. Aufgeschrieben oder finanziell durchdacht ist sie oft nicht. Dann greift die gesetzliche Erbfolge, und die passt selten zu dem, was eine Familie tatsächlich braucht.

Infografik zur gesetzlichen Erbfolge: Ehepartner erhält die Hälfte, zwei Kinder jeweils ein Viertel; alle drei bilden eine Erbengemeinschaft.


Einige typische Folgen.

  • Erbengemeinschaft: Unklare Verhältnisse. Ehepartner und Kinder erben gemeinsam. Über Haus, Depot und Konten können sie nur gemeinsam verfügen. Wird man sich nicht einig, kann am Ende sogar die Teilungsversteigerung einer Immobilie stehen.
  • Minderjährige Erben. Sind Kinder noch minderjährig, muss bei wichtigen Entscheidungen über den Nachlass häufig das Familiengericht mitwirken, zum Beispiel beim Verkauf einer Immobilie.
  • Unverheiratete Partner. Sie haben kein gesetzliches Erbrecht. Selbst wenn sie im Testament bedacht werden, gilt für sie nur ein steuerlicher Freibetrag von 20.000 Euro.
  • Berliner Testament. Die Ehepartner setzen sich gegenseitig als Erben ein, die Kinder erben erst später. Im ersten Erbfall können die Kinder aber ihren Pflichtteil verlangen. Gleichzeitig bleiben ihre Freibeträge gegenüber dem zuerst verstorbenen Elternteil ungenutzt.

Dazu kommen Fragen, die sich viele erst stellen, wenn es so weit ist:

  • Ist mein Ehe- oder Lebenspartner ausreichend abgesichert?
  • Was passiert mit Immobilien, wenn mehrere Per­sonen erben?
  • Werden Ausgleichszahlungen fällig, und woher kommt das Geld dafür?
  • Welche Auswirkungen haben frühere Schenkungen?
  • Passen Testament, Güterstand, Vollmachten und Versicherungsverträge zusammen?
  • Weiß meine Familie, wie mein Vermögen aufgebaut ist und was im Ernstfall zu tun ist?

Genau hier setzt Generationenberatung an.


Erst verstehen. Dann übertragen.

Eine sinnvolle Vermögensnachfolge beginnt nicht mit einem Testament. Sie beginnt mit einem vollständigen Bild Ihrer Familie, Ihres Vermögens und Ihrer persönlichen Vorstellungen.

Wir betrachten deshalb zuerst Ihre heutige Situation: Immobilien, Geldanlagen, Versicherungen, Finanzierungen und weitere Vermögenswerte. Gleichzeitig klären wir, welche Menschen wirtschaftlich abgesichert werden sollen und welche Ziele Sie mit Ihrem Vermögen verfolgen.

Erst daraus lässt sich ableiten, was tatsächlich geregelt werden muss.


Was wir gemeinsam betrachten.

Ihr Vermögen.

Wir schaffen Transparenz über Ihre Vermögensstruktur. Dazu klären wir:

  • Welche Vermögenswerte gehören wem?
  • Wie hoch ist der Anteil von Immobilien, und welche Finanzierungen bestehen?
  • Welches Vermögen ist kurzfristig verfügbar und welches langfristig gebunden?

Auch scheinbare Kleinigkeiten zählen. Bei Gemeinschaftskonten von Ehepartnern ist zum Beispiel oft nicht klar, wem das Guthaben zuzurechnen ist. Das kann steuerlich relevant werden.

Gerade bei Immobilienvermögen ist dieser Überblick entscheidend. Ein hoher Vermögenswert bedeutet nicht automatisch, dass im Erbfall genug Liquidität vorhanden ist.

Ihre Familie.

Familien sind unterschiedlich, und Nachfolgeplanung muss das berücksichtigen.

Ehepartner, Kinder, Kinder aus früheren Beziehungen, unverheiratete Partner oder Enkel haben oft sehr unterschiedliche wirtschaftliche Interessen. Manche Kinder sind noch nicht so weit, größeres Vermögen selbst zu verwalten. Bei geschiedenen Eltern stellt sich außerdem die Frage, ob Vermögen über die Kinder ungewollt beim früheren Partner ankommen kann.

Wir machen sichtbar, wer abgesichert werden soll, wer Vermögen erhalten soll und wo unterschiedliche Interessen zu finanziellen Konflikten führen könnten.

Ihre bestehenden Regelungen.

Bestehende Regelungen beziehen wir von Anfang an ein, zum Beispiel:

  • Testament oder Erbvertrag
  • Ehevertrag und Güterstand
  • Schenkungen der vergangenen Jahre
  • Bezugsrechte aus Lebens- und Rentenversicherungen
  • Gesellschaftsverträge bei Unternehmensbeteiligungen
  • Vollmachten und Vorsorgeregelungen

Ein Testament kann formal wirksam sein und trotzdem nicht mehr passen. Vielleicht haben sich Vermögen oder Familie verändert. Vielleicht ist ein gemeinschaftliches Testament inzwischen bindend. Oder es passt nicht zum Gesellschaftsvertrag.

Auch Versicherungen werden oft übersehen. Leistungen mit Bezugsrecht fließen am Testament vorbei direkt an die begünstigte Person.

Uns geht es um das Zusammenspiel mit Ihrer Vermögensplanung: Passt das, was geregelt wurde, zu dem, was Sie wirtschaftlich erreichen möchten?


Übertragungen zu Lebzeiten.

Nicht jedes Vermögen muss erst im Erbfall übergehen. Persönliche Freibeträge können nach heutigem Recht alle zehn Jahre neu genutzt werden. Wer früh beginnt, kann Vermögen über mehrere Zeiträume schrittweise übertragen.

Infografik: Ein Elternteil kann einem Kind in Jahr 0, 10 und 20 jeweils bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken, insgesamt 1,2 Millionen Euro über 20 Jahre.

Ob das sinnvoll ist, ist aber zuerst eine wirtschaftliche Frage:

  • Wie viel Vermögen können Sie abgeben, ohne Ihre eigene finanzielle Sicherheit zu gefährden?
  • Welche Vermögenswerte eignen sich für eine Übertragung?
  • Welche Liquidität benötigen Sie selbst noch, auch für Pflege und ein langes Leben?

Bei Schenkungen lassen sich Rechte vorbehalten, etwa ein Nießbrauch oder ein Wohnrecht. Welche Gestaltung im Einzelfall passt, klären Notar und Steuerberater. Wir sorgen dafür, dass die finanziellen Folgen vorher feststehen.

Eine steuerlich interessante Gestaltung ist keine gute Lösung, wenn sie Ihre eigene finanzielle Freiheit einschränkt.


Immobilien brauchen besondere Planung.

Eine Immobilie lässt sich nicht so einfach aufteilen wie ein Wertpapierdepot.

Soll ein Kind das Haus übernehmen und ein anderes einen finanziellen Ausgleich erhalten, muss geklärt sein, woher dieses Geld kommt. Bei mehreren Immobilien stellen sich weitere Fragen:

  • Wer soll welche Immobilie erhalten?
  • Soll eine Immobilie langfristig in der Familie bleiben, und ist sie wirtschaftlich sinnvoll zu halten?
  • Bestehen noch Darlehen?
  • Können die späteren Eigentümer Verwaltung, Instandhaltung und Finanzierung tragen?

Für das selbstgenutzte Familienheim gibt es steuerliche Sonderregeln. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es steuerfrei an Ehepartner oder Kinder übergehen. Die Voraussetzungen sind allerdings eng. Bei einem Erbfall muss die Immobilie in der Regel zehn Jahre weiter selbst bewohnt werden. Wer das nicht vorhat, sollte es früh wissen.

Wir betrachten Immobilien deshalb nicht isoliert, sondern als Teil Ihres gesamten Vermögens.

Auch der Todesfall ist eine Liquiditätsfrage.

Viele Nachfolgeplanungen beschäftigen sich vor allem damit, wer etwas erhalten soll. Mindestens genauso wichtig ist die Frage, was finanziell unmittelbar danach passiert.

Pflichtteilsansprüche sind Geldforderungen und sofort fällig. Erbschaftsteuer wird in Geld gezahlt, nicht in Quadratmetern. Wer ein Haus erbt, aber kaum freie Mittel, kann schnell unter Druck geraten.

Infografik zum Pflichtteil: Nachlass von 650.000 Euro aus Haus und Konto, Pflichtteil für Kind B 162.500 Euro, während nur 50.000 Euro frei verfügbar sind und eine Lücke von 112.500 Euro entsteht.

Wir betrachten deshalb die Liquidität Ihrer Familie im Ernstfall:

  • Bestehen laufende Finanzierungen?
  • Muss ein Partner künftig allein von seinem Einkommen oder seiner Altersversorgung leben?
  • Sind die Immobilienkosten weiterhin tragbar?
  • Müssen andere Erben ausgezahlt werden?
  • Gibt es genug frei verfügbares Vermögen?

Wo eine Lücke entsteht, kann zum Beispiel eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung gezielt Liquidität schaffen. Dabei kommt es darauf an, wer Versicherungsnehmer ist und wer die Leistung erhält.

Eine gute Nachfolgeplanung verteilt nicht nur Vermögen. Sie verhindert, dass Vermögen unter Zeitdruck verkauft werden muss.


Unternehmer brauchen einen Notfallplan.

Gehören Unternehmensanteile zum Vermögen, wird die Nachfolge deutlich komplexer. Testament und Gesellschaftsvertrag müssen zusammenpassen, sonst gehen Anteile im Ernstfall nicht an die Menschen, die Sie vorgesehen haben.

Wir stellen die Fragen, die oft erst in der Krise auftauchen:

  • Wer kann handeln, wenn Sie plötzlich ausfallen?
  • Sind die nötigen Vollmachten vorhanden?
  • Wie viel Ihres Privatvermögens hängt am Betrieb?
  • Könnten Pflichtteile oder ein Zugewinnausgleich dem Unternehmen Liquidität entziehen?

Privat- und Unternehmensvermögen betrachten wir zusammen und stimmen uns eng mit Ihrem Steuerberater ab.


Vorsorge gehört zur Generationenplanung dazu.

Generationenberatung beginnt nicht erst mit dem Tod. Auch für Krankheit, Unfall oder den Verlust der eigenen Entscheidungsfähigkeit sollte geregelt sein, wer handeln kann.

Wir erfassen deshalb, welche dieser Dokumente vorhanden sind und ob sie zueinander passen:

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Betreuungsverfügung
  • Bankvollmachten, auch über den Tod hinaus, damit laufende Zahlungen weiterlaufen können

Die rechtliche Erstellung und Prüfung dieser Dokumente gehört in die Hände von Rechtsanwälten oder Notaren.


Freibeträge im Überblick.

Bei Erbschaften und Schenkungen gelten persönliche Freibeträge je Empfänger und je Schenker (Stand Oktober 2026):

 

Balkendiagramm zu persönlichen Freibeträgen je Empfänger und Schenker, Stand Oktober 2026: Ehepartner 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro, Eltern und Großeltern bei Erbschaft 100.000 Euro, Geschwister, Nichten und Neffen sowie übrige einschließlich unverheirateter Partner jeweils 20.000 Euro.

  • Ehe- und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
  • Enkel: 200.000 Euro (400.000 Euro, wenn der Elternteil bereits verstorben ist)
  • Eltern und Großeltern bei einer Erbschaft: 100.000 Euro
  • Geschwister, Nichten und Neffen: 20.000 Euro
  • Alle übrigen Per­sonen, auch unverheiratete Partner: 20.000 Euro

Im Erbfall kommt für Ehepartner ein Versorgungsfreibetrag von bis zu 256.000 Euro hinzu, für Kinder je nach Alter bis zu 52.000 Euro.

Die Erbschaftsteuer steht politisch zur Diskussion. Unter anderem wird vorgeschlagen, die Zehn-Jahres-Regel durch einen einmaligen Lebensfreibetrag zu ersetzen. Beschlossen ist das nicht. Für Ihre Planung heißt das: flexibel bleiben und nicht alles auf eine einzige Gestaltung setzen.

Diese Übersicht ersetzt keine steuerliche Berechnung. Wie hoch eine Steuer im Einzelfall ausfällt, ermittelt Ihr Steuerberater.


Was würde bei Ihnen anfallen?

Mit unserem Erbschaftsteuer-Rechner sehen Sie in wenigen Sekunden, wie viel Steuer bei einer Erbschaft oder Schenkung anfällt, mit allen Freibeträgen und jedem Rechenschritt.

 Erbschaftsteuer berechnen


Unser Vorgehen.

Vermögen und Familie erfassen.

Wir nehmen Ihre persönliche und finanzielle Situation strukturiert auf. So entsteht ein vollständiger Überblick über Vermögen, Finanzierungen und bestehende Regelungen.

Ihre Ziele festlegen.

Wer soll abgesichert werden? Wer soll welches Vermögen erhalten? Was möchten Sie zu Lebzeiten noch selbst nutzen? Was soll langfristig in der Familie bleiben?

Handlungsbedarf sichtbar machen.

Wir zeigen, wo Ihre heutige Situation von Ihren Zielen abweicht und welche finanziellen oder organisatorischen Risiken daraus entstehen können.

Strategie entwickeln.

Gemeinsam entwickeln wir einen nachvollziehbaren Fahrplan für Ihre Vermögensnachfolge und priorisieren die nächsten Schritte.

Umsetzung koordinieren.

Wo rechtliche oder steuerliche Gestaltung nötig ist, gehen Sie mit einer klaren Aufgabenstellung zu Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Auf Wunsch stimmen wir uns direkt mit Ihren bestehenden Beratern ab oder bringen Spezialisten aus unserem Netzwerk dazu.

So spricht nicht jeder Berater für sich über einen Ausschnitt Ihres Vermögens. Alle arbeiten auf ein gemeinsames Ziel hin.

Fünfstufiges Vorgehen: Vermögen und Familie erfassen, Ziele festlegen, Handlungsbedarf sichtbar machen, Strategie entwickeln und Umsetzung koordinieren; rechtliche und steuerliche Gestaltung übernehmen Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater.

Diese Unterlagen helfen im Erstgespräch.

Nichts davon muss vollständig sein. Je mehr Sie mitbringen, desto konkreter wird das Gespräch:

  • Übersicht über Konten, Depots und Immobilien
  • Darlehensverträge und Tilgungspläne
  • Testament, Erbvertrag oder Ehevertrag
  • Policen von Lebens- und Rentenversicherungen mit Bezugsrechten
  • Unterlagen zu früheren Schenkungen
  • Vorhandene Vollmachten und Verfügungen
  • Bei Unternehmern: Gesellschaftsvertrag und letzter Jahresabschluss

Generationenberatung als Teil Ihrer Finanzplanung.

Vermögensnachfolge lässt sich nicht von Ihren übrigen finanziellen Entscheidungen trennen. Eine Schenkung verändert Ihr Vermögen. Eine Immobilienübertragung verändert Ihre Liquidität. Der Ruhestand bestimmt, welches Kapital Sie selbst noch benötigen. Versicherungen können Hinterbliebene absichern. Finanzierungen wirken über viele Jahre weiter.

Geldanlage, Immobilien, Ruhestand und Vermögensnachfolge gehören für uns deshalb zusammen. So entsteht keine Sammlung einzelner Lösungen, sondern eine Strategie für Ihr Vermögen, heute und für die nächste Generation.

Für wen Generationenberatung besonders sinnvoll ist.

Generationenberatung lohnt sich vor allem, wenn

  • Sie Immobilien besitzen,
  • Sie bereits ein größeres Vermögen aufgebaut haben,
  • mehrere Kinder oder Enkel berücksichtigt werden sollen,
  • Ihre Kinder noch minderjährig sind,
  • Sie in einer Patchworkfamilie leben oder geschieden sind,
  • Sie unverheiratet mit Ihrem Partner zusammenleben,
  • Sie Unternehmensanteile besitzen,
  • Sie bereits ein Berliner Testament haben,
  • Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen werden soll,
  • Sie Ihren Partner finanziell absichern möchten oder
  • Sie einfach wissen möchten, ob Ihre heutige Planung zu Ihren Vorstellungen passt.

Entscheidungen ohne Zeitdruck treffen.

Viele Entscheidungen lassen sich besser treffen, solange kein Zeitdruck besteht.

Im Erstgespräch betrachten wir Ihre Ausgangssituation und klären, welche Themen für Ihre Familie wirklich relevant sind. Danach wissen Sie, ob Handlungsbedarf besteht und wie die nächsten Schritte aussehen können.

Vermögensblick. Finanzplanung über Generationen gedacht.


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Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.


Häufige Fragen.

Ab welchem Vermögen lohnt sich Generationenberatung?

Entscheidend ist weniger die Höhe als die Struktur des Vermögens. Schon ein Eigenheim und zwei Kinder können genug Fragen aufwerfen, die sich besser vorher klären lassen.

Erstellen Sie auch Testamente oder Verträge?

Nein. Vermögensblick entwickelt die finanzielle und wirtschaftliche Strategie. Testamente, Verträge und steuerliche Gestaltungen übernehmen Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater. Wir bereiten alles so vor, dass diese Termine zielgerichtet ablaufen.

Wann sollte man mit der Nachfolgeplanung beginnen?

Möglichst früh. Freibeträge lassen sich nach heutigem Recht alle zehn Jahre neu nutzen, und Schenkungen wirken über Jahre nach. Typische Anlässe sind eine Heirat, die Geburt von Kindern, ein Immobilienkauf, der Ruhestand oder eine eigene Erbschaft.

Arbeiten Sie mit meinem Steuerberater oder Notar zusammen?

Ja. Wir stimmen uns auf Wunsch direkt mit Ihren bestehenden Beratern ab. Fehlt ein passender Ansprechpartner, vermitteln wir Kontakte aus unserem Netzwerk.

Wie wird Generationenberatung vergütet?

Die Generationenberatung erfolgt auf Honorarbasis. Im Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot, das sich nach dem Umfang Ihrer Situation richtet.

 

Vermögensblick entwickelt die finanzielle und wirtschaftliche Strategie Ihrer Vermögensnachfolge. Individuelle Rechts- und Steuerberatung sowie die rechtliche Gestaltung übernehmen die jeweils dazu befugten Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater.