Fazit: Ein echter Fortschritt, aber kein Automatismus.
Ein wichtiger Fortschritt für die geförderte private Altersvorsorge. Die Zulage ist nachvollziehbar, die Kapitalanlage ist endlich zeitgemäß, Selbstständige sind erstmals dabei, und der Kostenwettbewerb, der jetzt einsetzt, ist für Sparer ein Geschenk. Die Grenzen bleiben: lange Kapitalbindung, kein Schutz vor Kursverlusten, kein Berufsunfähigkeitsschutz und eine Auszahlungsphase, die eine echte Entscheidung verlangt.
Was die Förderung wirklich wert ist.
Es sind drei Vorteile, die zusammenwirken, und meist wird nur der erste gesehen.
Die Zulage ist der sichtbare Teil. Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag legt der Staat 540 Euro drauf. Das entspricht einer unmittelbaren staatlichen Förderung von 30 Prozent des Eigenbeitrags, unabhängig von der späteren Kapitalmarktentwicklung.
Die Günstigerprüfung greift darüber hinaus. Reicht der Steuervorteil über den Grenzsteuersatz weiter als die Zulage, bekommen Sie den Mehrbetrag erstattet. Das macht das Depot auch für höhere Einkommen interessant, für die die reine Zulagenquote unattraktiv wirkt.
Der Steueraufschub ist der leiseste und oft der größte Hebel. Im Vertrag fallen weder Abgeltungsteuer noch Vorabpauschale an, und Umschichtungen lösen keine Steuer aus. Was im normalen Depot bei jedem Verkauf abfließt, bleibt hier investiert und arbeitet weiter. Über dreißig Jahre summiert sich das zu einem Betrag, den kaum jemand vorab auf dem Schirm hat.
Lohnt es sich in Ihrem Alter noch?
Für junge Menschen ist die Antwort leicht. Lange Laufzeit, voller Zinseszins, dazu der Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
Interessanter ist die Mitte. Wer mit 50 einsteigt und bis 65 die Förderhöchstgrenze ausschöpft, sammelt über 15 Jahre rund 8.100 Euro an reinen Grundzulagen ein. Steuervorteil und Steueraufschub sind darin noch nicht enthalten. Die kürzere Laufzeit kostet Zinseszins, an der Förderquote ändert sie nichts.
Enger wird es jenseits von 60. Bei drei oder vier Jahren bis zum Auszahlungsbeginn bleibt kaum Zeit, Kursschwankungen auszusitzen, und die Förderung fällt nur wenige Male an. Sinnvoll kann es trotzdem sein, wenn Sie ohnehin bis 68 oder 70 arbeiten wollen oder wenn Sie Kapital aus einem teuren Altvertrag übertragen und die letzten Jahre besser anlegen möchten.
Und wenn Sie es nicht wollen?
Das ist eine legitime Entscheidung. Ein freier ETF-Sparplan bringt keine Zulage und keinen Steueraufschub, dafür volle Verfügbarkeit, freie Produktwahl und keine Vorgaben für die Auszahlung. Wer ohnehin diszipliniert spart und Flexibilität höher gewichtet als 30 Prozent Startförderung, fährt damit gut.
Nur eine Variante ist wirklich teuer, und sie ist leider die häufigste: nichts zu tun und die Entscheidung auf das nächste Jahr zu verschieben. Das fällt heute nicht auf und in zwanzig Jahren umso deutlicher.
Drei Dinge zum Mitnehmen.
Aus rund 20 Jahren Praxis geben wir Ihnen drei Dinge mit.
Erstens: Kein Zeitdruck. Für die Zulage zählt der Jahresbeitrag, nicht der 1. Januar. Bis Ende 2026 werden die ersten Produkte zertifiziert, und die Konditionen bewegen sich gerade Woche für Woche.
Zweitens: Wer einen Riester-Vertrag hat, rechnet zuerst die Förderung durch und schaut dann auf Kosten und Restlaufzeit. Bei Ehepaaren gehören beide Verträge in dieselbe Rechnung.
Drittens: Vergleichen Sie das Gesamtpaket aus Förderung, Eigenbeitrag, Effektivkosten, Garantie, Anlageuniversum, Steuer und Auszahlungsform. Nicht das Etikett auf dem Produkt.
Und eines noch: Wer gut verdient, schließt mit 1.800 Euro im Jahr keine Versorgungslücke. Die eigentliche Frage ist, wie viel über die Förderhöchstgrenze hinaus in diesen Mantel gehört und was besser im freien Depot bleibt. Das hängt an Ihrem Steuersatz, am Zeithorizont und daran, wann Sie an welches Geld wollen. Eine Zulagentabelle beantwortet das nicht.
Wenn Sie wissen möchten, was das konkret für Ihre Situation bedeutet, rechnen wir es in unserer Anlageberatung gern gemeinsam mit Ihnen durch.
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